Beziehung zwischen zwei Azubis in einem Betrieb - Kündigungsgrund?
Hey Community,
ich (w/20) habe im September eine Ausbildung zur Augenoptikerin bei Fielmann begonnen und dort einen tollen jungen Mann (21, ebenfalls Azubi im 1. Lehrjahr) kennen gelernt.
Kurzum, wir haben uns ineinander verliebt und sind seit einem Monat ein glückliches Paar. Natürlich nehmen wir uns auf der Arbeit zurück und verhalten uns wie "normale" Kollegen, sodass unsere Beziehung keine negativen Auswirkungen auf unsere Leistungen hat. Da unsere Chefin aber sehr streng ist, fürchten wir uns trotzdem ein wenig vor möglichen Konsequenzen, weshalb wir unsere Liebe auf der Arbeit noch geheim halten. Das könnte auf die Dauer allerdings schwierig werden, vor ein paar Tagen wurden wir beispielsweise nach der Arbeit von einer Kollegin auf dem Weihnachtsmarkt gesehen und glauben jetzt, dass sie Verdacht schöpfen könnte.
Könnte die Chefin uns nach der Probezeit aufgrund unserer Beziehung kündigen oder in eine andere Filiale in der Nähe versetzen, wenn sie davon erfährt?
8 Antworten
Solange kein Abhängigkeitsverhältnis besteht und die Arbeit nicht leidet, kein Kündigungsgrund.
Kompliziert wird es üblicherweise am ehesten bei einer Trennung.
Nein. Solange eure Arbeit und das Betriebsklima nicht leiden, ist das kein Kündigungsgrund.
Versetzen vllt, kündigen nein.
Eine Beziehung dieser Art ohne Abhängigkeitsverhältnis ist überhaupt gar kein Problem! Und Auszubildende sind nach Ablauf der Kündigungsfrist nahezu unkündbar, wenn sie keinen kompletten Bockmist bauen. Also haltet euch bis zu deren Ende zurück und danach ist's dann egal ;). Also, solang weiterhin eure Leistung nicht darunter leidet, klar.
Oh, und übrigens - die Orte, an denen die Ausbildung stattfindet, sind im Ausbildungsvertrag zu vermerken. Wenn dort keine andere Filiale drin steht, ist also nicht mal eine (dauerhafte und unbegründete) Versetzung möglich.
Ich wüsste nicht, warum das problematisch sein sollte. Oder steht in eurem Vertrag etwas dazu? Ich habe noch nie gehört dass Beziehungen innerhalb des Kollegiums nicht geduldet würden, wenn nicht der/die eine PartnerIn dem/der anderen untergeordnete ist.