Ja selbstverständlich, denn der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass deine grundsätzlich angebotene Arbeitsleistung auch von diesem abgerufen wird. Tut er das nicht befindet er sich in einem Annahmeverzug und muss dennoch die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bezahlen. Eine einseitige Vertragänderung gibt es nicht, außer der Beendigung.

ABER wenn nicht mehr als 10 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind, ist es ein Leichtes dich ordentlich zu kündigen.

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Bikini ist eigentlich voll gut

ich mag es, wenn schöne Frauen, das auch zeigen.
Aber ehrlich mal, bist du tatsächlich auf unser Urteil angewiesen? Du weißt nicht mal wer dir zu was auch immer rät.

Wenn du dich darin wohl fühlst, zieh ihn an. Wenn nicht, dann lass es.

Südfrankreich ist ein heißes Pflaster... vielleicht nimmst du dir noch ein schickes Tuch mit, um es um die Hüften zu schlagen, könnte ggf. sogar modisch wirken.

Sei Dir sicher, alle Augen werden auf dir ruhen. Das kann auch unangenehm wirken und sein. ;)

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Herr Boris Becker musste seine Steuern in Deutschland nachzahlen, weil er ne Zahnbürste bei seiner Holden hatte, auch ohne einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland ;)
Er war aber Selbständiger... nichts desto trotz kann ich eine Steuerhinterziehung nicht empfehlen ;).

Du hast in D einen ständigen Aufenthalt und bis daher in D unbeschränkt steuerpflichtig und muss daher eine Steuererklärung abgeben. Ob das Einkommen in Deutschland oder in Östereich zu besteuern ist, richtet sich allein nach den Sachumständen und dem sich aus dem Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Besteuerungsrecht des jeweiligen Landes.

Das mit der Ummeldung ist Quatsch, das hat nichts damit zu tun, wo du deine Steuern zahlst.

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such dir rat außerhalb des Ausbildungsbetriebes. für sowas gibt es doch die HWK bzw. IHK oder was weiß ich für Beauftragte.

Ach ja auch gegen Abmahnungen in der Ausbildung kann man sich wehren, ebenso wie gegen Kündigungen im 3 LJ insbesondere kurz vor der Prüfung.

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einen über- bzw. Unterdruck

seltsame Frage, das lernt ihr doch in der Schule.
Schnellkochtöpfe wurden erfunden, damit man auch in größeren Höhen noch Wasser zum Kochen bringen kann, was ja bei dem dort niedrigeren Druck schon unter 100 Grad Celsius passiert.

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naja du müsstest sehr stark abspringen, immerhin musst du etwas stärker beschleunigen, als du zusammen mit dem Flugzeug auf den Erdboden fällst. ob dir das als Mensch möglich ist, bezweifele ich einfach mal.
Ein ähnliches Problem würde sich in einem fallenden Fahrstuhl ergeben...

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anrufen und fragen könnte da helfen

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die obige Antwort mit dem Anwalt finde ich persönlich gut. Aber auch die StA muss dir den Drogenhandel vollends nachweisen können und ein Päckchen, welches an dich gerichtet ist, ist kein Beweis zumal du angibts Bitcoin gekauft zu haben.

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Wieso eine Abfindung? Es gibt von § 1a KSchG einmal abgesehen keine Anspruchsgrundlage für eine Abfindung. Diese ist stets Privatvergnügen zwischen AN und AG. Höhe frei verhandelbar.

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gibt es einen Beschluss der Erbengemeinschaft über den Bewertungsauftrag?

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auch Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG müssen sich an das sonstige Recht halten. Die Frage ist aber, besteht denn überhaupt ein Widerrufsrecht? § 312 g Abs. 2 BGB kennt da viele Ausnahmen...

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Darf der Dienstleister ohne Auftrag entstandene Kosten verlangen?

Hallo zusammen,

ich habe an einer Broschüre gearbeitet, die noch für den Winter gedruckt werden sollte. Daraufhin konsultierte ich eine Druckerei. Mir wurde dann ein Angebot erstellt: "Wir danken für Ihre Anfrage und bieten Ihnen wie folgt an...".

Da ich die Broschüre mit einem anderen Grafikprogramm erstellte, als die Druckerei hatte und das Programm für mich etwas neu ist kamen die Anschnitte und Druckermarken bei ihr nicht richtig an. Die Frau sagte mir ständig am Telefon es sei schief und ich solle es nochmal neu machen. Dadurch hatte ich meine andere Arbeit erstmal vernachlässigen müssen. Sie rief ständig an und meckerte erneut daran herum. Irgendwann meinte mein Chef, ich solle mich nach einer anderen Druckerei umschauen, da es zu viel Zeit raubt und die Hefte raus müssen. Ich schrieb ihr eine Mail mit einer Absage, die aber scheinbar nicht ankam.

Bei der anderen Druckerei kam man mir direkt entgegen. Er hat meine Dateien einfach bei sich im indesign, was die in der anderen Druckerei auch hatte, eingefügt ohne großes Hin und Her und ohne Gemecker. Wir haben die Hefte dann einige Tage später von der anderen Druckerei erhalten.

Doch nun habe ich eine Mail von der ersten Druckerei erhalten, sie wollen uns nun für angeblich entstandene Arbeit Kosten berechnen. Dabei ist überhaupt nichts an Aufwand für sie entstanden, denn ich habe ständig hin und her probieren müssen und habe immer wieder Dateien erneuert. Ich saß zwei Wochen an dieser Sache. Sie hatte auch keinerlei Arbeiten/Aufwand aufgezeigt.

Da es ja ein Angebot war ist doch nichts bindend. So habe ich es jedenfalls in meiner Ausbildung damals gelernt. Bin ich im Recht? Sie haben ja nichts erstellen müssen und ein Druck kam auch nie zustande.

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Was für Kosten werden denn abgerechnet?

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Nein, das reicht definitiv nicht, ziehe die Klage zurück.

es wird auf die Details und deinen Sachvortrag mit Beweisangeboten ankommen, ob du die Klage gewinnst oder nicht.

Aber was nützt dir das schönste Urteil, wenn auf der anderen Seite tatsächlich nichts zu holen ist. Dann heißt es außer Spesen nichts gewesen.

Ist denn der mdl. Darlehnsvertrag schon deinerseits nachweisbar gekündigt worden?

Ist die Kündigungsfrist abgelaufen? Wurde zur Rückahlung aufgefordert? Wurde gemahnt? Sind die vorgenannten Schritte nachweisbar?

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Dann solltest du das dessen Vorgesetzten zur Anzeige bringen und darauf hinweisen, dass er das nicht darf.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde sollte sich in der Personalakte des betreffenden Lehrers wiederfinden.

Wo kommen wir den hin, wenn sich hier jeder ... Zugang zu fremdem Gerät verschafft.

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seltsame Antworten, ohne jeden Beleg.

Grundsätzlich heißt es bei Hausaufgaben, diese außerhalb der regulären Schulzeit bis zur nächsten Stunde zur Nachbereitung des erlenten Stoffes anzufertigen.

außerhalb der regulären Schulzeit sollte hier das Problem für dich darstellen und dir jegliches Argument nehmen bis zur planmäßig angesetzten Stunde die Hausaufgabe noch bis dahin zu erledigen.

Ein Versuch macht kug. Einfach in einer anderen Unterichtsstunde diese noch anfertigen und zur Mathestunde dem Lehrer auf den Tisch legen.

Eine Diskussion darüber wird zu nichts führen, ein wenig tricksen muss gekonnt gegübt werden ;))

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was ihr nur immer mit der DSGVO wollt, soweit euch kein nachweisbarer Schaden aus einer Verletzung dieser entstanden ist, ist diese für den Privaten recht uneinträglich.

Ihr könnt nur bei der zuständigen einen Datenschutzverstoß anzeigen. Das wars PUNKT.

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seltsame Frage...

zum Ersten, selbstverständlich geht das problemlos

ABER aus welchem Grund sollt man das tun? ...denn dann sind die 100 Euro kein Geld mehr, sondern nur noch eine Forderung gegen die Bank.

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mit nem Zeugen, oder zwei...

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Der Vertrag ist alles andere als sicher oder gar sinnvoll. Du solltest dir darüber im Klaren sein, was du anbieten möchtest... eine Dienstleistung oder eher ein Werk erstellen.

Bei einer Dienstleistung schuldest du nur ein Bemühen und das entstandene Werk würde siherlich auch so wie es letztlich ist für den vertragliche vereinbarten Zweck zur Verfügung gestellt werden müssen.

Bei der Erstellung eines Werkes muss du so lange ran, bis das Werk abnahmereif, also vertragsgemäß ist und der vertraglich vereinbarte Zweck bzw. dessen Verwendung wäre von Dir zu verhandeln.
Also für eine Veröffentlichung für ein Jahr usw. kein Nachdruck, keine Online oder Printveröffentlichung usw.

Letztlich solltest du aufgrund eines Vorgespräches mit dem möglichen Auftraggeber deine Leistungspräferenz klar im Vertrag herausstellen. So ihr beide euch einig werdet habt ihr dann entweder einen Werkvertrag oder einen Dienstleistungsvertrag. Ggf. solltest du einmal über einen angemessenen Vorschuss, natürlich schon im Vertrag erfasst, nachdenken.

Die äußerliche Gestaltung eines Vertrages ist egal, der kann auch mündlich geschlossen werden (was selbstverständlich des Beweises wegen so nicht erfolgen sollte), wichtig ist bei einer Rechnung, dass alle gesetzlichen Erfordernisse nach § 14 UStG drinn sind.

Ggf. hilft ja auch diese Antwort eines Rechtsanwaltes ein wenig bei der inhaltlichen Gestaltung. Wie hier schon gesagt wurde, wird es eine rechtliche Prüfung eines generellen Vertragsentwurf hier für lau von einem RA nicht geben, zumal generelle Vertragsentwürfe dazu neigen für den konkreten Auftrag nicht zu taugen.

https://www.dropbox.com/s/e3h77osexjdk0qf/Werksvertrag_oder_Dienstvertrag-297080.PNNBJQ.001RLI.pdf?dl=0

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