Bewertung der Rechtschreibung in Mathematik?
Darf man in der 4.Klasse die Rechtschreibung in einem Mathematik Test bewerten? Es geht darum, dass der Name des Kindes mit einem kleinen Buchstaben am Anfang geschrieben wurde. Bundesland: Niedersachsen
5 Antworten
Also sorry aber ich würde auf jeden Fall mit dem Lehrer reden. Ich find auch das es nichts mit Mathe zu tun hat. Und in der Nervosität kann das passieren, und hat nix mit den fachlichen Kompetenz zu tun! Aber ob es eine rechtliche Regelung dazu gibt weis ich nicht 😅
Hallo 😊 Ja, Rechtschreibung fließt in Mathematik üblicher Weise mit in die Note ein, sofern es sich bei einer schriftlichen Leistungserhebung um falsch geschriebene *Fachbegriffe* handelt. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die vom sogenannten Nachteilsausgleich (Legasthenie) betroffen sind. Aber auch nur dann, wenn es sich um lautgetreue Schreibung handelt. Beispiel: Das Kind mit Legasthenie schreibt "Wüafl" anstelle "Würfel". Das zählt dann nicht als Fehler. Das Vorgehen bezüglich der Bewertung von Rechtschreibfehlern bei der Beantwortung von Textaufgaben, oder solch ein Fall, wie du ihn geschildert hast, sind in der Regel unter den Lehrern einer Jahrgangsstufe abgesprochen. Demzufolge wirst du das bei der entsprechenden Lehrkraft erfragen müssen, fürchte ich. Der Fairness halber sollte ein Lehrer die Kinder allerdings vor einer schriftlichen Leistungsabfrage in Mathematik darauf hinweisen, ob und wie Rechtschreibfehler mit gewertet werden. Aber das ist meine persönliche Vorgehensweise und steht nirgendwo "geschrieben". Ich wünsche deinem Kind und dir alles Gute 😊
Und dafür gab's Anzug?
Halte ich für absolut unangebracht.
Ob es rechtens ist weiß ich nicht, aber es wird wahrscheinlich nichts explizit dagegen geben.
Wenn es deinem Kind das erste mal passiert ist und dieser eine Fehler ausschlaggebend war für eine schlechtere Note, solltest du mal mit dem Lehrer sprechen.
Wenn es an der Note nichts ändert - dann weiß dein Kind jetzt dass es seinen Namen schreiben können muss und gut ist.
Vielleicht macht dein Kind das aber öfter. In der 4. muss ein Kind seinen eigenen Namen korrekt schreiben können. Eventuell haben die Lehrer da schon mal eher drauf aufmerksam gemacht und jetzt muss dein Kind mal eine Konsequenz erfahren damit es das zukünftig richtig macht.
In einem Jahr sitzt dein Kind in einer weiterführenden Schule. Da sind die Lehrer ganz anders drauf als in der Grundschule. Und darauf fangen die Lehrer jetzt an die Kinder vorzubereiten und werden langsam strenger.
Also in Bayern gibt es auf jeden Fall keinen Abzug. Ich bin aufm Gymnasium und nicht mal da wird so rumgemacht, außer man kann es nicht lesen. Ich wüsste ja auch nicht seit wann man Rechtschreibung in Mathe macht!? Ok, Name. Aber vllt hat man ja auch mal nicht so lang gezeichnet. Wie bei c. Nicht so groß und schon ist es ein kleines. Also ich finde es übertrieben. Und 4. Klasse kann man es durchgehen lassen. Anstreichen: ja. Punktabzug: Nein. (-> Meine Meinung)
Vorsicht mit der Behauptung "in Bayern gibt es das nicht". Es gibt dieses Vorgehen an *deiner* Schule nicht. Das ist etwas anderes 😉