Betrugsversuch bei der 5 PK.?
Hallo,
Ich habe diese Jahr mein Abitur gemacht, doch jetzt droht eventuell die Gefahr, dass mein Abi als Betrug mit 0 Punkten bewertet wird.
Eine Person, die ich kenne, hat eine E-Mail an meine Prüferin und die Schule geschickt, in der sie behauptet, meine 5 PK alleine gemacht zu haben. Also die schriftliche Ausarbeitung, Informationssuche und Erstellung der PowerPoint.
Allerdings stimmt das nicht. Eine Verwandte hat mir bei der Erstellung der PowerPoint geholfen (aber es nicht alleine gemacht!), da deutsch nicht meine Muttersprache ist, und sie sehr gut in der Schule ist.
Sie hat Bilder gemacht, wo zu sehen ist, dass die PowerPoint von ihrem Laptop bearbeitet wurde und hat diese an die andere Person geschickt. Ist das schon Beweis genug? Ich habe wirklich fast alles selbst gemacht und hätte theoretisch auch an ihrem Laptop arbeiten können (was ich manchmal wirklich gemacht habe).
Gerade sind Ferien, also dauert es noch 3 Wochen, bis meine Lehrer ihre Email lesen, aber ich habe Angst, dass sie meine Prüfung dann mit 0 Punkten bewerten und mir mein Abi wieder weggenommen wird.
Die einzigen anderen „Beweise“, die meine Verwandte hat, sind WhatsApp Chats, wo ich mich bei ihr für ihre Hilfe Bedanke.
Ich freue mich über eine ehrliche Einschätzung meiner Lage,
Vielen Dank :)
2 Antworten
Ich denke nicht ,das es so ist wie in einem Verfahren bei z.B.einer Doktorarbeit,
wo ja nach Jahrzehnten noch Plagiate festgestellt werden und ein Doktortitel aberkannt wird.
Da Du Dein Zeugnis ja schon hast, für die Schule quasi gar nicht mehr ohne weiteres angesprochen und gehört werden kannst,würde es mich wundern,
wenn da ein ganz großes Faß aufgemacht werden würde.
Inwieweit eine Hilfe ,vor allem hinsichtlich sprachlicher Verständigung ,oder technischer Einrichtung überhaupt ein Täuschungsversuch darstellt,
ist sicherlich auch interpretierungsbedürftig und wird nicht allumfassend gleich reregelt sein.
Das kann aber nur meine unverbindliche Einschätzung sein.
Nur, weil jemand etwas behauptet, wird niemand einfach dieser Person Recht geben! Ich weiß nicht genau, was passieren wird. Aber ich denke, Du hast ein Recht darauf, dass der Fall geprüft wird. Und wenn es solche Prüfungen öfter gibt, dann kennt sich der Prüfer auch damit aus und wird erkennen können, was wie gelaufen ist. Dann musst Du Dir gar keine Sorgen machen, wenn Du ehrlich bist.
Eher Ablage P. Abgegangene Schülerin.So einfach wäre das einmal fachlich nicht ,dazu ermittlungstechnisch,da müsste das Schulamt ,möglicherweise auch die Polizei dazu,denn mal so eine E-Mail an eine Schule schicken,da steht auch der Verdacht einer Straftat im Raume,und dann muss nach dem Ergebnis entschieden werden.