Betriebskosten für eine 1-Zimmer Wohnung?

2 Antworten

Die Betriebskosten für 2024 können erst ab 1.1.2025 abgerechnet werden. Daher ist diese Mitteilung schon mal formal falsch. Widersprich ihr also insgesamt und fordere eine solo BK-Abrechnung für 2023. Nach Erhalt der Abrechnung prüfe sie im Büro des Vermieters. Verläuft diese Prüfung ohne Mängel, kannst du eine Nachzahlung leisten falls notwendig oder mit dem Vermieter enen Abzug von der Kaution vereinbaren.


bobzilla286 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 11:43

vielen Dank für die Info! Der Brief kam gestern (Samstag) bei mir an, entsprechend war keiner in deren Büro erreichbar, hättest du evtl eine Empfehlung wie Ich als Nächstes vorgehen könnte? Ich bin nicht im Mieterschutz oder ähnlichem gemeldet und ehe Ich Fässer beim alten Vermieter aufmache wollte Ich mir eine Rechtsberatung einhole bzw. generell noch die Auflistung der entstanden Kosten eingefordert

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Gerhart  11.08.2024, 15:50
@bobzilla286

Du musst dieser Forderung insgesamt begründet widersprechen mittels eines Einwurfeinschreibens und eine neue BK-Abrechnung für das Jahr 2023 fordern. Zugleich musst du deine Kaution schützen und dem Vermieter den Zugriff verbieten.

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Der Vermieter muss dir eine genaue Abrechnung zuschicken und auf Verlangen auch die zugrundeliegenden Abrechnungsbelege zeigen.