Betriebsbindung nach Weiterbildung als Azubi?

3 Antworten

Grundsätzlich ist so eine Bindung bei Weiterbildungen, die das Unternehmen bezahlt hat, durchaus möglich. Allerdings nur in bestimmten Grenzen und unter bestimmten Bedingungen.

Die Bindungsfrist muss im Verhältnis zu den entstandenen Kosten und der Dauer der Weiterbildung angemessen sein und darf den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen in seinem Grundrecht auf freie Berufswahl.

Ebenfalls muss bei einer solchen Vereinbarung der zurückzuzahlende Betrag vor Ablauf der Bindungsfrist mit dem Näherrücken der Bindungsfrist konstant geringer werden. Bedeutet, wenn du von den zwei Jahren 18 Monate dort gearbeitet hast und dich dann entscheidest, zu gehen, musst du von den Lehrgangskosten nur noch 25% zurückerstatten, weil du ja 75% der Bindungsfrist bereits dort gearbeitet hast. Rückzahlung der Kosten ist ja die Konsequenz, wenn man diese Bindungszeit nicht einhält.

All das muss auch transparent so vereinbart sein, irgendwelche für den Arbeitnehmer vorher nicht ersichtlichen Punkte dürfen dann nicht plötzlich noch aufploppen oder in besonders komplizierten Formulierungen versteckt sein. Und natürlich muss so eine Vereinbarung VOR der Weiterbildung geschlossen werden, nicht im Nachhinein, nach dem Motto "Reingefallen, ätsch!".

Ob all das in deinem Fall passt, müsste allerdings jemand konkret anhand der Vereinbarung prüfen. Sprich, wenn du wissen willst, ob deine Vereinbarung so gültig ist, müsstest du die einem Anwalt für Arbeitsrecht vorlegen. (Würde ich allerdings an deiner Stelle erst tun, wenn du wirklich aus dem Arbeitsverhältnis raus willst, denn wenn du die zwei Jahre dort noch bleibst, ist es ja egal und du hättest sinnlos Geld für den Anwalt ausgegeben, da die Weiterbildung ja offenbar schon gelaufen ist und es somit nicht um die Prüfung vorab geht, oder?).


Sophie2805634 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 18:45

Das ist mal eine hilfreiche Antwort… Ja also es wurde vor der Weiterbildung mal drüber gesprochen das es dann eine Verpflichtung gebe aber der „Vertrag“ wurde erst zwei Monate nach bestandener Prüfung fertig gemacht. Und es steht auch drin wenn da irgendwas vorfällt muss ich den gesamten Betrag zurückzahlen und Mittlerweile ist ja schon ein Jahr rum. Und die sagten auch wenn das dann vorbei wäre mit der Ausbildung wollen die trotzdem die kompletten Kosten zurück

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HappyMe1984  07.08.2024, 18:47
@Sophie2805634

Um es genau zu sagen, müsste ich natürlich das Schriftstück erst mal lesen. Aber bei dem, was du beschreibst, klingt das nach etwas, was jedes Gericht deinem Arbeitgeber in Stücke reißt und wo du somit problemlos rauskommen solltest, ohne auch nur einen Cent zurückzuzahlen ;). Da hat dein Arbeitgeber bzw. eure Personalabteilung einfach mal komplett schlecht gearbeitet...

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Sophie2805634 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 18:52
@HappyMe1984

Ich kann es dir zitieren:)

Hiermit wird folgendes vereinbart:

Frau… absolvierte im Jahr 2023 eine Weiterbildung beim … Nach Abschluss dieses Lehrgangs erhielt Frau… die Lizenz im Bereich … Diese Lizenz ist 4 Jahre gültig (31.12.2027).

Das …. finanzierte Frau… diese Ausbildung vollumfänglich, so dass diese Lizenz Frau… berechtigt, damit ausschließlich für das …. tätig zu sein.
Zuwiderhandlungen innerhalb der nächsten 4 Jahre führen dazu, dass alle Kosten dieser Lizenz an … geleistet werden. 02.01.2024

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HappyMe1984  07.08.2024, 19:18
@Sophie2805634

Wenn das jetzt kein kompletter Spezialfall mit dieser Lizenz in dieser Branche ist, die ja dort nicht dabei steht und mit der ich mich höchstwahrscheinlich auch nicht auskenne, weil es in meinem beruflichen Bereich solche Lizenzen nicht gibt, dann erfüllt dieser Schriebs in keinster Weise die Voraussetzungen, um bindend zu sein.

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Sophie2805634 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 19:24
@HappyMe1984

Danke dann werde ich mich daher mal näher abstimmen und dann Dankeschön es hat mir sehr geholfen und in dem Berufsfeld ist das keine besondere Lizenz die gehört halt mit dazu

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Der Betrieb kann das als ANGEBOT machen. Du bist ja nicht verpflichtet, das anzunehmen.

Wenn du dann vorzeitig ausscheidest, musst du die Kosten eben teilweise erstatten. Das ist vollkommen üblich.


Sophie2805634 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 18:30

Naja war ich quasi schon weil ich in dem Berufsfeld ohne diese Lizenz garnicht arbeiten darf und das vorher schon 2 Jahre gemacht habe

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Guck erstmal, was Du eigentlich unterschrieben hast. Sonst zahlst Du die 800 Euro und gehst.


Sophie2805634 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 18:28

Ja und genau das will ich nicht da ich das machen musste und das auch am Wochenende ohne Arbeitszeit die berechnet wurde:) und da läuft eh so viel nicht rechtens ab

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