Betriebsbedingte Kündigungen stehen an - was kann ich als Abfindung erwarten??
Hallo zusammen,
bei uns im Unternehmen (Mittelstand, Westdeutschland) gibt es starke betriebsbedingte Umstrukturierungen, und es sieht so aus, als würde unser Team aufgelöst. Noch ist nichts offiziell kommuniziert, aber es ist absehbar, dass Kündigungen kommen.
Ich bin seit 5 Jahren dabei und verdiene 65.000 Euro brutto im Jahr. Da ich ohnehin wechseln wollte, überlege ich, wie ich diese Situation strategisch für mich nutzen kann. Lohnt es sich, sich frühzeitig bei HR zu melden, um eventuell eine bessere Abfindung auszuhandeln? Oder sollte ich erst abwarten, bis etwas Offizielles kommt?
Mit welcher Abfindung kann man in so einer Situation realistischerweise rechnen? Gibt es Tipps, wie man da am besten vorgeht?
Danke für eure Erfahrungen und Einschätzungen!
5 Antworten
Wenn die betriebsbedingte Kündigung die Voraussetzungen des §1 Kündigungsschutzgesetz erfüllt, kannst du von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit ausgehen - also in deinem Fall ca. 13.500 € brutto.
Bei einer berechtigten betriebsbedingten Kuendigung hast du gar keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Ohne neuen Job verhindert die Abfindung deinen Antrag auf ALG1.
Such dir zuerst einen neuen Job und dann bemühe den Abfindungsrechner online oder investiere in eine Rechtsberatung.
Solltest dich Arbeitsamt oder einem Anwalt vom Verbraucherschutzbund beraten lassen.
Aber vergiss nicht, rechtzeitig nach einem neuen Job zu suchen.
Zunächst einmal gibt es keinen Rechtsanspruch auf Abfindung.
Weiter wird bei betriebsbedingten Kündigungen regelmäßig ein Sozialplan erstellt.
Mit einer Abfindung kannst du nur rechnen, wenn du tatsächlich auf der Liste derer stehst, denen gekündigt werden soll.