Betriebsbedingte Kündigungen stehen an - was kann ich als Abfindung erwarten??

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Wenn die betriebsbedingte Kündigung die Voraussetzungen des §1 Kündigungsschutzgesetz erfüllt, kannst du von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit ausgehen - also in deinem Fall ca. 13.500 € brutto.


Bei einer berechtigten betriebsbedingten Kuendigung hast du gar keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Ohne neuen Job verhindert die Abfindung deinen Antrag auf ALG1.

Such dir zuerst einen neuen Job und dann bemühe den Abfindungsrechner online oder investiere in eine Rechtsberatung.


Solltest dich Arbeitsamt oder einem Anwalt vom Verbraucherschutzbund beraten lassen.

Aber vergiss nicht, rechtzeitig nach einem neuen Job zu suchen.

Woher ich das weiß:Recherche

Zunächst einmal gibt es keinen Rechtsanspruch auf Abfindung.

Weiter wird bei betriebsbedingten Kündigungen regelmäßig ein Sozialplan erstellt.

Mit einer Abfindung kannst du nur rechnen, wenn du tatsächlich auf der Liste derer stehst, denen gekündigt werden soll.