Betrieb schließt, schwanger?

2 Antworten

Das ist eine reichlich komplizierte Situation.
Am besten wendest du dich da an einen Fachanwalt.

Ich weiß, dass im Falle einer Insolvenz während der Elternzeit die Krankenkasse das Elterngeld im Zweifelsfall weiter zahlt.

Da aber Insolvenz einer der ganz wenigen zulässigen Kündigungsgründe während des Mutterschutzes ist und dies ja vor einem Eintritt in die Elternzeit passiert habe ich keine Ahnung wie es mit deinem Anspruch auf das Elterngeld aussieht.

Für den August wirst du dich dann wohl Arbeitslos melden müssen.

Aber wie besagt... komplizierte Situation, die glücklicherweise, nicht oft vorkommt. Ein Anwalt wird das wesentlich besser beurteilen können.

Leider kann das Mutterschutzgesetz Kündigungen nicht völlig ausschließen – beispielsweise wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet oder seinen Betrieb schließt. Erforderlich ist aber immer die Zustimmung der Aufsichtsbehörde (staatliche Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämter). Dann wird die Kündigung erst später wirksam.

Hier findest du Adressen der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=2ahUKEwiGi6HvmIriAhWHIlAKHcKZB2cQFjAAegQIARAC&url=https%3A%2F%2Fwww.baua.de%2FDE%2FThemen%2FArbeitsgestaltung-im-Betrieb%2FBranchen%2FBauwirtschaft%2FBaustellenverordnung%2Fpdf%2FArbeitsschutzbehoerden.pdf%3F__blob%3DpublicationFile&usg=AOvVaw0JQDwmZM5ABEET_H7KhWXE

Auch deine Krankenkasse ist hier dein Ansprechpartner.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!