Betrieb schließt, letzter Arbeitstag. Muss ich bis zum Feierabend bleiben weil ich ja ab Morgen ein neuen Betrieb habe und auch noch Sachen zu erledigen habe?

8 Antworten

Du wirst vermutlich auch für den letzten Tag voll bezahlt, also darf dein Arbeitgeber auch am letzten Tag vollen Einsatz erwarten.

Anders herum würdest du es sicher auch nicht toll finden:

"Betrieb schließt, letzter Arbeitstag. Muss ich meine Angestellten zum Feierabend bezahlen weil die ja ab Morgen ein neuen Betrieb haben?

Ich würde nämlich bloß die Hälfte zahlen, weil ich meine was soll passieren ist sowieso der letzte Arbeitstag und ja."

Sofern man Dir nicht sagt, daß Du früher gehen darfst, mußt Du bleiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
. Muss ich bis zum Feierabend bleiben

Ja, so lautet Dein Vertrag... außer ihr einigt Euch

weil ich ja ab Morgen ein neuen Betrieb habe und auch noch Sachen zu erledigen habe?

Das wäre bisher ja auch schon möglich gewesen. Kein Grund dies ans Besonderheit zu nennen.

Das muss man mit dem Vorgesetzten oder Personalabteilung absprechen. Arbeitszeit kann "verkürzt" werden wegen Urlaubsanspruch, Üɓerstundenabbau .

Dann wird man dir die Fehlzeit MIT RECHT vom Lohn kürzen. Du wirst ja auch für den heutigen Arbeitstag noch bezahlt, dann kannst du deinen Teil des VErtrages auch erfüllen