Betreuer wechsel (Sofortiger)?
Hallo ! Ich bin männlich 26 jahre Muslim 50 % Behinderung. Meine Freundin ist 23 Jahre auch Muslim 80% Behinderung. Wir sind seit 1 und halb Jahren heimlich zusammen. Weil ihre Eltern mich nicht Akzeptieren. Ihr Vater ist ihr Betreuer. Sie will raus aus Ihrer Familie auch wenn ihre Familie sie verstoßen oder denn Kontakt mit ihr abbricht. Die wollen entscheiden wenn sie als Freund haben darf und wenn sie heiraten darf. Sie darf alleine nicht mehr raus weil die Angst haben das sie sich mit mir trifft. Ich hab keinen betreuer. Sie sagt mir immer wieder verzweifelt hohl mich da raus ich will zu dir ich hasse meine Eltern ich will da raus. Kann jemand wenn sie selber sagt holt mich da raus sie schnell raus hohlen? Bevor es zu spät ist ? Zb. Wenn sie der Polizei sagt bitte holt mich da raus ich halt es nicht mehr aus. Oder zum Richter sagt Hol mich da raus bitte. Bitte gibt es da eine Not Lösung ? Sie hat Angst das sie mich nie wieder sieht. In der Behindertenwerkstatt sehen wir uns. PS: Die Ansprechpartner dort verstehen uns nicht und haben Angst Angezeigt zu werden.
2 Antworten
Die Frage lässt sich leider nicht in einem Satz beantworten. Denn die gerichtlich angeordnete Betreuung (wenn es sich denn in eurem Fall darum handelt) KANN beinhalten, dass die betreuende Person etwas zu sagen hat.
ABER: Wahrscheinlicher scheint mir, dass deine Freundin durchaus das Recht haben könnte, von zu Hause aus zu ziehen...
Ich fürchte, du wirst hier auf GF nicht unbedingt juristisch sichere Informationen erhalten. Mein bei einer Netzsuche eingegebener Begriff "betreuung beratung" brachte mir viele Ergebnisse, die auch für euch relevant sein dürften.
Viel Erfolg!
z.B: https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/rechtliche-betreuung/rechtliche-betreuung
Hier gefunden (s. unten):
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Aufenthaltsbestimmung
" (...) Den Aufenthalt des Betreuten darf der Betreuer nur festlegen, wenn der Betreute die Einsicht darin verloren hat, an welchem Aufenthaltsort ihm Gefahr droht, oder zumindest die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln.
Aber selbst wenn der Betreuer das Recht zur Festlegung des Aufenthalts hat, muß er weiterhin § 1901 III BGB beachten: Wünsche des Betreuten genießen so lange Vorrang, als sie nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen. (...)"
Sie ist ein freier Mensch und kann jederzeit gehen, egal ob Betreuung oder nicht.
Nein zu ihren Eltern sagen muß sie halt selber, aber das lernen die meisten Leute mit 13...
Also sie kann mit zu mir gehen. Und wenn bei mir dann die Polizei vor der Tür steht und sie sagt nein ich bleibe hier ich möchte mit meiner Familie nichts zu tun haben dann können die nichts tun oder ?