Bestellt bei Fake shop im Internet was kann ich tun?

6 Antworten

War es dieser Shop, null Angaben, kein Impressum, etc?

polenboeller-deutschland(dot)com

Dies ist ein Fake Shop

Vielleicht findest du in den Bewertungen der anderen Opfer eine Lösung:

https://de.trustpilot.com/review/polenboeller-deutschland.com

https://www.scamadviser.com/de/website-prufen/polenboeller-deutschland.com

https://www.scamadviser.com/de/website-prufen/polenboeller-deutschland.com

War schon auf GF:

https://www.gutefrage.net/frage/kann-man-bei-polenboeller-deutschlandcom-bestellen

https://www.gutefrage.net/frage/ist-polenboeller-deutschlandcom-sicher

Bevor man etwas im Internet einkauft, genau hinschauen.

Hab mit paypal bezahlt was macht das aber für ein Unterschied?

Und warum schreibst Du das nicht gleich?

Bei Zahlung per PayPal Waren & Dienstleistungen kannst Du Dich in Dein PayPal-Konto einloggen (am PC, nicht über die App!) und dort einen Käuferschutzfall eröffnen, das geht bis zu 180 Tage nach dem Kauf: www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_complaint-view

Aber alleine PayPal entscheidet darüber, niemand sonst.

Ach ja, Du solltest natürlich volljährig sein, und zwar auch schon bei der PayPal-Accounteröffnung, sonst geht der Schuss nämlich nach hinten los.

Zumindest sieht  § 40 Sprengstoffgesetz nicht vor, dass der Versuch strafbar ist. Wundert mich zwar, aber scheint so zu sein. Das hieße, dass der Versuch, illegale Böller zu kaufen, nicht strafbar ist.

Andererseits hat die deutsche Staatsanwaltschaft sicher kein Interesse daran für jemanden, der das Recht missachtet, die Kastanien aus dem Feuer zu holen. Sprich: Die würden da wohl nicht mal ermitteln, wenn Du eine Anzeige aufgibst. Ob sie, bei Lust, die Polen an solcher Zusammenarbeit hat, überhaupt Erfolg hätten, wäre eine andere Frage.

PayPal gezahlt. Wenn nicht mit F&F kannst Du versuchen, einen Fall aufzumachen.

Es ist nicht verboten, im Ausland Böller zu bestellen, wenn diese, dächte man sich Korona hypothetisch hinweg, in Deutschland verkauft werden dürften. Solltest Du hier keine Bedenken haben, kannst Du eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Wenn (Wenn!) die Staatsanwaltschaft das Geld sicherstellt, kann sie es im Rahmen der sog. Rückgewinnungshilfe an die Geschädigten verteilen, ganz oder anteilig.

Klar kannst du Anzeige erstatten, nur wird die sehr wahrscheinlich im Sande verlaufen und ob es Ärger wegen den Böllern gibt, kann ich nicht genau sagen (denke aber nicht). Ich denke du wirst das Geld nicht wieder sehen. Zumindest bist du um eine Erfahrung reicher.