besteht ein unterschied zwischen nicht ausgebaut und nicht ausbaufähig

4 Antworten

Ich würde mal nachfragen, warum das nicht ausbaufähig sein sollte.

Es kann sein, daß es statisch nicht vorgesehen ist. Das muß natürlich auf jeden Fall beim Rohbau berücksichtigt werden!

Es kann auch sein, daß man "nur" eine zusätzliche behördliche Genehmigung braucht. Dann kann man das auch noch nachträglich beantragen.

(Ich wüßte nicht, warum "nicht ausgebaut" und "nicht ausbaufähig" unterschieden werden sollte, so lange keiner danach fragt... Klar, könnte man als Webetrick bezeichnen, aber als Bauherr muß man eben nach allem fragen, fragen, fragen...)

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Zusätzlich sollte aber beachtet werden ob der Fussboden des Dachgeschosses (ich weiß ja nicht, wieviele Geschosse du noch darunter hast?) nicht höher als 7,00 m über Geländeoberfläche liegt, denn dann käme beim Ausbau das Gebäude in Gebäudeklasse 4 oder 5 (zumindest bei uns hier im Saarland) und dann werden die Brandschutzmaßnahmen - vor allem im Nachhinein - brutal und nur durch hohe Mehrkosten noch machbar.

Nicht ausgebaut bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch nachträglich ausbaufähig. Es gehört zumindest eine Treppe (keine Stiege) mit einem Steigungswinkel < 45° ins Dachgeschoß und eine belastbare Erdgeschoßdecke (150kg/m2 Deckenlast) dazu. Bei nicht ausbaufähig fehlt diese Treppe und die Erdgeschoßdecke ist nicht belastbar (Statik). Also frage nach Treppe und geplanter Deckenlast, dann weißt du, woran du bist.

Du hattest doch eine Planung vorliegen, in die baubeschreibung und Zeichnung gehörte das hinein, was du sagst: Gästezimmer, Büro. Das ist dann auch Bestandteil der Genehmigung. Es gibt Dächer, die haben Dachbinder, die sind natürlich nicht ausbaufähig. Wenn aber die Balkenlage der Dachdecke die Nutzlast für Wohnzwecke aufnehmen kann und es ein traditioneller Dachstuhl da ist, kannst du es ausbauen. Die Dachsparren kann man dann aufdoppeln für die Wärmedämmung. Eine Extra-Genehmigung brauchst du da nicht.