Bestandene Ausbildungsprüfung?

2 Antworten

Soll er mal in seinen Vertrag schauen. Normalerweise endet ein ausbildungsverhältnis mit dem Tag der bestandenen Prüfung. Und wenn kein anschließendes arbeitsverhältnis begründet wird dann ist an dem Tag auch Schluss. Wenn er weiter beschäftigt wird stehen ihm für die Tage nach der bestandenen Prüfung das entsprechende Gehalt zu, also nicht mehr nur die auszubildendenvergütung.

Früher war es sogar so wenn du einfach gekommen bist und hast angefangen zu arbeiten, und keiner hat dich gebeten zu gehen dann wurde die arbeitsleistung vom Arbeitgeber angenommen und daraus hat sich dann ein Vertrag gegründet, aus Angebot und Annahme. Das würde aber glaube ich vor einiger Zeit geändert-da bin ich mir nicht sicher. Das ganze stellt keine rechtsberatung da.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Er muss arbeiten bis sein Vertrag ausläuft.