Besoffen Pferd reiten?

9 Antworten

Diesbezüglich muss zwischen den strafrechtlichen Vorschriften und denen des Verkehrsrechts unterschieden werden.

Das Strafrecht (§§ 315c, 316 StGB) knüpft an das Führen eines Fahrzeugs an. Während eine Pferdekutsche hiervon noch erfasst ist, gilt dies nicht mehr für das Reiten eines Pferdes. Daher wird das "besoffene Reiten" erst dann strafrechtlich relevant, wenn man aufgrund des Alkohols einen Unfall baut (z.B. fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB).

Das Straßenverkehrsrecht knüpft sogar an das Führen eines Kraftfahrzeugs an (§ 24a StVG). Kraftfahrzeuge sind nur motorbetriebene Fahrzeuge. Damit gilt auch die Promillegrenze des StVG nicht für das Reiten von Pferden.

Damit gibt das "Reiten unter Alkoholeinfluss" nicht geregelt, sodass es auch keine Promillegrenze gibt. Allerdings regelt § 28 Abs. 2 StVO, dass die Regeln der StVO sinngemäß auf Pferde anzuwenden sind, sodass man zumindest verpflichtet ist, auf die anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.


pony  25.01.2017, 10:57

wenn der reiter am öffentlichen strassenverkehr teilnimmt, unterliegt er auch dessen regeln.

dabei wird das pferd einem einspurigen fahrzeug gleichgesetzt. du bist nämlich verpflichtet, dein verkehrsmittel unter kontrolle halten zu können. und das kannst du nicht, wenn du "besoffen" bist.

es kann auch über die reine gefährdung anderer verkehrsteilnehmer geahndet werden.

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Heklamari  25.01.2017, 12:09
@pony

und man kann tatsächlich - genau wie  beim besoffenen Radfahren - den Pkw-Führerchein verlieren !

auch wenn es früher -also vor 40 und mehr Jahren  - in vielen Dörfern Usus war, daß nach den Reiterbällen die Pferde ihre angesäuseltene Reiiter brav heim brachten und meist alles gut ging - damals war ja auch weniger Verkehr, so daß das Problem eher war, daß der Reiter einfach vom Pferd kippter und im Graben seinen Rausch auschlief während das Pferd heim trottete....

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Nein, es gibt keine. Ausschließlich besoffen reiten bleibt strafrechtlich folgenlos. Polizeirechtliche Maßnahmen wären aber möglich. Verursachst du alkoholisiert einen VU, könnte dies einen Straftatbestand erfüllen. 

Ebenfalls dürftest du für Schäden selbst haften, auch dann, wenn eine Pferdehaftpflichtversicherung besteht. 


pony  25.01.2017, 10:59

es genügt schon, wenn von deinem verkehrsmittel eine erhöhte gefährdung für andere verkehrsteilnehmer ausgeht.

...selbst haften, auch dann, wenn eine Pferdehaftpflichtversicherung besteht.

die besteht grundsätzlich. die ist nämlich verpflichtend in deutschland.

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furbo  25.01.2017, 11:18
@pony

es genügt schon, wenn von deinem verkehrsmittel eine erhöhte gefährdung für andere verkehrsteilnehmer ausgeht.

Damit wären wir bei der Gefahr. Meinst du eine abstrakte, latente oder konkrete Gefahr? 

Beachte: um eine Strafbarkeit eines betrunkenen Reiters zu begründen,  muss es sich um eine konkrete Gefährdung handeln. Eine straflose latente Gefährdung ist bei einem Pferd, wie bei einem Auto, immer gegeben. 

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Der Reiter unterliegt auch den Vorschriften der StVO.


uni1234  25.01.2017, 08:42

Die StVO regelt allerdings keine Promillegrenzen für die Teilnahme am Straßenverkehr. Diese sind im StVG geregelt. Damit beantwortest du die Frage leider nicht.

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BellaBoo  25.01.2017, 14:31
@uni1234

Ich hoffe du hast deine Goldwaage auch immer dabei !

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furbo  25.01.2017, 20:02
@BellaBoo

Tja... das Körnchen Gold auf der gleichnamigen Waage kann aber den  Unterschied zwischen Straftat oder keiner Straftat machen.

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BellaBoo  25.01.2017, 20:07
@furbo

Kriegt euch mal wieder ein...im Moment geht es um einen Buchstaben. Und wenn man unter die StVO fällt dann gilt wohl auch das StVG für einen.

Geht weiter Körnchen suchen !

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