Beschuldigt zur Tacho Manipulation?

6 Antworten

die Frage hatte ich auch. Eine Frau, die mein Auto gekauft hat fragte auch, ob der Tacho zurückgedreht wurde

Ich habe das an ein Autohaus verkauft. Unterlagen mit Ankauf. Km Stand habe ich aufbewahrt.

Ich denke weder Dir noch mir kann man die Manipulation vorwerfen. Das ist bei Zwischenhändlern vorgenommen worden, vorrangig nun in Holland.

Sonst ein Indiz des Käufers, nachträglich den Kaufpreis zu drücken. Darauf würde ich mich nicht einlassen


cbobo 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 17:58

Ist halt wirklich so das ich mir da nix vorwerfen lassen muss. Und finde das einfach auch echt dreist nach der Zeit da anzukommen...

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Salue

Ein Fachbetrieb der 3 1/2 Jahre braucht um festzustellen dass der Kilometerzähler manipuliert sei? Mit soviel Naivität rechnet nicht mal ein Richter!

Es reicht völlig aus, wenn Du ihm oder der anzeigenden Behörde bestätigst, dass zu der Zeit, in der Du den Wagen gefahren hast, keinerlei Manipulationen am Kilometerzähler durchgeführt worden seien. Es hätte auch nichts auf eine solche Manipulation hingedeutet. Du bedauerst, dass Du ihm nicht weiterhelfen könnest.

Fertig! Dir kann niemand einen Vorwurf machen von etwas was ausserhalb Deiner Eigentümerzeit passiert ist.

Tellensohn


OlafausNRW  29.12.2019, 15:33

Er braucht überhaupt nix sagen oder schreiben,denn strafrechtlich kann man ihm ehh nichts mehr vorwerfen und Zivilrechtlich müßte der Händler die Manipulation DAMALS beweisen, was er aber garantietr nicht mehr kann nach dieser Zeit.

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Ich bin mir nicht sicher, ob die Angelegenheit nicht nach 3 Jahren ab dem Jahr, das auf das Verkaufsjahr folgt, verjährt ist.

Abgesehen davon würde ich mir an deiner Stelle nicht so viele Gedanken machen. Ich glaube, da sucht der Händler einen Dummen, nämlich dich. Nicht nur, dass andere den Tacho in den 3,5 Jahren manipuliert haben könnten. Viel wichtiger ist, dass der Händler seine Behauptung beweisen muß. Nicht du mußt beweisen, dass du nicht manipuliert hast. Der Käufer wird in Beweisnot geraten.


cbobo 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 15:21

Und wäre es dann zu empfehlen den Brief einfach zu ignorieren oder zumindest zu Antworten? Ist so das der Brief auch nicht zu meiner Wohnanschift zugestellt wurde, bin umgezogen. Allerdings kenne ich die Leute die da wohnen und somit habe ich den Brief auch noch erhalten, wenn auch mit leichter Verzögerung.

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Mignon5  28.12.2019, 15:42
@cbobo

Hm - schwierige Frage. Ja, ignoriere den Brief. Der Händler müßte dich sowieso auf Zahlung verklagen und bevor du nichts von einem Gericht hörst, ist der Brief belanglos. Natürlich kann er erst einmal fordern, was er will, aber nur eine Klage zählt. Du könntest natürlich schreiben, dass du die Forderung vollumfänglich ablehnst und gerade die Verjährung prüfst. Schreibe aber nur diesen Dreizeiler und nicht mehr. Als juristischer Laie könntest du dem Händler sonst eine Steilvorlage für eine Klage geben, wenn er einen findigen Rechtsanwalt hat.

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Kannst du versuchen, wie es auch der Verkäufer versucht......

Aber was will er dir denn vorwerfen?...und was ist beweisbar?


cbobo 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 15:12

Vorgeworfen wird das ich den Tachostand hab verändern lassen um mehr als 60tsdkm. Belegen kann ich den Kilometerstand beim Versicherungsbeginn bei meiner Versicherung, sowie die Jährliche Abfrage zum Jahresende sowie noch 3 Gutachten zu schadensfällen in der Zeit als ich halter war.

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Ursusmaritimus  28.12.2019, 15:22
@cbobo

Dann wird wohl auch ein Richter deiner Argumentation folgen.......also soll er doch Zivilklage einreichen.

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Hallo,

der kann dich mal im Mondschein ......das ist ein reiner Abzockversuch,sonst nix.

Das ganze ist nämlich schon längst verjährt.




Mignon5  28.12.2019, 15:45

Nicht unbedingt. Ich weiß nicht, ob die 3-jährige Verjährung anwendbar ist. Dann würde es auch noch darauf ankommen, in welchem Jahr die Aktion stattfand. Die Verjährung beginnt erst mit dem Jahr, das dem Jahr, in dem er das Auto in Zahlung gegeben hat, folgt. Das ist bei der Angabe "3,5 Jahre" nicht genau ersichtlich.

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Mignon5  28.12.2019, 16:29
@OlafausNRW

Wenn das stimmt, ist es umso besser für den Fragesteller.

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cbobo 
Beitragsersteller
 29.12.2019, 11:30
@Mignon5

Kauf bzw Verkauf war im mai 2016

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Mignon5  29.12.2019, 12:29
@cbobo

Ich bin jetzt etwas verunsichert. Wenn die 2-jährige Verjährungsfrist richtig ist, ist es auf jeden Fall verjährt. Wenn eine 3-jährige Verjährungsfrist anwendbar ist, würde die Angelegenheit am 31.12.2019 (übermorgen) verjähren. Wenn ich mich aber richtig erinnere, kann die Verjährungsfrist nur durch eine gerichtliche Maßnahme, also Mahnbescheid oder Klage unterbrochen werden. Wenn das stimmt, dann ist die Angelegenheit auch verjährt, denn ein Brief mit einer Forderung unterbricht die Verjährung nicht.

Ich bin übrigens keine Rechtsanwältin, dies ist also folglich keine Rechtsberatung! Das dürfen nämlich nur Anwälte. Ich schreibe nach bestem Wissen und Gewissen. Das bedeutet aber nicht, dass alles richtig richtig sein muß.

Ich wünsche dir einen guten Rutsch! :-)

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