Kommt darauf an in welchem Zusammenhang das Handy beschlagnahmt wurde . Wenn es um Ermittlungen geht die sich im Zusammenhang mit dem Inhalt des Gerätes handeln ,wird es bis zum Abschluss der Ermittlung und des Prozesses dauern .

Im Nachhinein kann beantragt werden das der Besitz ausgehändigt wird.( Solange das Gerät nicht mehr Aktiv als Beweismittel aufbewahrt werden muss)

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