Beschlagnahme Polizei ohne Beschluss?

4 Antworten

Meines Wissens (ich lebe nicht in Deutschland): Für eine Durchsuchung ist in der Regel ein Beschluss notwendig, außer bei Gefahr im Verzug. Du hast aber schon in diesem Moment das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen, der der Durchsuchung beiwohnt. Für Beschlagnahmungen ist in diesem Fall aber kein separater Beschluss notwendig. Alles was auch nur im Entferntesten als Beweismittel dienen kann wird eingesackt und du bekommst ein Sicherstellungsprotokoll.


HfPol110  15.09.2024, 00:40

Nein, er hat nicht das Recht dass ein Anwalt der Durchsuchung beiwohnt.

Er kann ihn rufen, man muss aber nicht auf diesen warten.

Hi,

erstmal haben die „Bullen“ überhaupt nichts mitgenommen. Wenn du die Polizei nicht respektvoll behandelst, brauchst du dich nicht wundern, wenn das entsprechend zurück kommt.

Wenn deine Erzählung so stimmt, dann kannst du dir Rechtsbeistand suchen und entsprechend dagegen vorgehen. Ggf. Vorher nochmal zur Dienststelle fahren und persönlich nachfragen.

Es gibt wenige Fälle, in denen die Polizei ohne jeglichen Beschluss deine Sachen mitnehmen kann.


Jakob5516 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 00:38

Der Witz an der Sache ist, ich habe der Polizei bewiesen das die Person gedrängt wurde meine Daten der Polizei zu geben in Form einer Videoaufzeichnung. Als Antwort kriege ich auf erneuter Nachfrage, das meine Geräte nicht wieder an mich ausgehändigt werden. Jetzt frage ich mich ob das hier alles ein Witz ist? Zu mir kommen die ohne jeglichen Beweis aber wenn ich meine unschuld Beweise wird das nicht wahrgenommen?

Tomas527  15.09.2024, 00:40
@Jakob5516

Dann hol dir einen Anwalt. Ich würde davon ausgehen, dass es um Gefahr im Verzug geht, sprich, die Polizei wollte nicht auf einen schriftlichen Beschluss warten, aus Angst, dass irgendetwas in der Zwischenzeit passiert. Ein Anwalt hätte Akteneinsicht und könnte dir Informationen verschaffen.

Still  15.09.2024, 07:39
@Jakob5516

Wenn doch auf deinen Geräten nicht gefunden wird, ist deine Unschuld doch offiziell bewiesen.Du kannst dann denjenigen anzeigen und verklagen, der die Anzeige gegen dich erstattet hat.

 das die Person gedrängt wurde meine Daten

führe doch mal aus, was damit gemeint ist

Das ganze nennt man Gefahr im Verzug. Dann geht eine beschlagnahmung auch ohne Richterlichen Beschluss. Das ganze liegt jetzt bei der KTU zur Auswertung.

Allerdings hättest du schon lange einen Anwalt kontaktieren können. Dieser erhält Akteneinsicht


PolNRW93  16.09.2024, 11:21

Gefahr im Verzug liegt vor , wenn ein Tätigwerden der zuständigen Stelle (in diesem Fall Staatsanwalt und Richter) nicht oder nicht rechtzeitig bewirkt werden kann, ohne dass der Erfolg (das Auffinden von Beweismitteln) der polizeilichen Maßnahme (Durchsuchung) gefährdet wird.

In diesem Fall gab es aber einen richterlichen Beschluss. Ob dieser schriftlich oder mündlich vorliegt, macht für die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung keinen Unterschied.

Demnach lag keine Gefahr im Verzug vor und demnach kreuzen die Beamten das logischerweise auch nicht an.

Beweismittel gehen lange nicht allesamt zur KTU, außer vielleicht bei Alarm für Cobra 11…

und für die Beschlagnahme eines Gegenstandes bedarf es auch Regelfall keiner richterlichen Anordnung!

Jakob5516 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 00:35

Nur zur gut das Gefahr im Vollzug nicht angekreuzt wurde. Außerdem kann ich dir sagen das die dazu überhaupt keinen Grund hatten mich als verdächtigen zu nehmen.

DerBayer80  15.09.2024, 00:38
@Jakob5516

Es gab eine Aussage die dich belastet hat. Es bestand offensichtlich das Risiko das du möglicherweise Beweise verschwinden lassen könntest. Also besteht die Gefahr der verdunkelung oder vernichten von beweisen. Schon ist das gerechtfertigt.

Lustig, finde ich, für das das du nichts in der Hand haben willst, weißt du aber was nicht angekreuzt wurde....

Jakob5516 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 00:39
@DerBayer80

Ich habe das Protokoll, das Protokoll ist aber alles andere als der Beschluss :)

Die machen ihren Job. Frech ist wohl eher, dass du mutmasslich Straftaten begehst und dann über die Konsequenzen rum heulst.

Der Beschluss ist in der Akte und dein Anwalt kann das einsehen.