Beschäftigungsverbot und Mutterschaftsgeld nach Todgeburt?
Hey ihr Lieben leider hab ich meine Tochter vor 3 Wochen in der 26 Woche tot auf die Welt bringen müssen. Jetzt gibt es leider einige Sachen zu klären von dennen viele auch keine Ahnung haben, deswegen hoff ich das ihr mir helfen könnt. Ich war im Beschäftigungsverbot ist das dann nur solange bis zur Geburt oder ist das anderst bei einer Totgeburt ? Und wie sieht es mit Mutterschaftsgeld aus wie lange bekommt man das ? Über Hilfreiche Antworten würde ich mich freuen .
3 Antworten
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Es tut mir sehr leid um deinen Verlust.
Im Fall einer Totgeburt gilt auch die allgemeine Schutzfrist nach der Entbindung und die Zahlung von Mutterschaftsgeld.
Allerdings darfst du schon vor Ablauf der 8 Wochen wieder arbeiten (frühestens 2 Wochen nach der Entbindung und nur dann, wenn du das gern möchtest). Dabei kannst du deine Entscheidung jederzeit widerrufen.
Alles Gute für dich!
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Mutterschaftsgeld gibt es bis 8 Wochen nach der Geburt. Da gibt es keinen Unterschied zu einer Lebendgeburt.
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Es tut mir sehr leid, was dir passiert ist. Ich wünsche dir viel Kraft, um mit der Trauer klarzukommen ♥️
Sprich doch mal mit deiner Krankenkasse. Die haben ja sehr viele Zuständigkeiten rund um die Mutterschaft und Geldern, die dir zustehen.
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Dann besprich dich mal mit deinem Arbeitgeber. Die sollten zumindest noch weitere Kontakte kennen.
Danke ❤️ ja die Krankenkasse hab ich auch schon gefragt von da hab ich auch noch keine klare Antwort bekommen