Beschäftigungsverbot und Mutterschaftsgeld nach Todgeburt?

3 Antworten

Es tut mir sehr leid um deinen Verlust.

Im Fall einer Totgeburt gilt auch die allgemeine Schutzfrist nach der Entbindung und die Zahlung von Mutterschaftsgeld.

Allerdings darfst du schon vor Ablauf der 8 Wochen wieder arbeiten (frühestens 2 Wochen nach der Entbindung und nur dann, wenn du das gern möchtest). Dabei kannst du deine Entscheidung jederzeit widerrufen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Mutterschaftsgeld gibt es bis 8 Wochen nach der Geburt. Da gibt es keinen Unterschied zu einer Lebendgeburt.

Es tut mir sehr leid, was dir passiert ist. Ich wünsche dir viel Kraft, um mit der Trauer klarzukommen ♥️

Sprich doch mal mit deiner Krankenkasse. Die haben ja sehr viele Zuständigkeiten rund um die Mutterschaft und Geldern, die dir zustehen.


Leomax2211 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 17:20

Danke ❤️ ja die Krankenkasse hab ich auch schon gefragt von da hab ich auch noch keine klare Antwort bekommen

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LisaAusPisa  16.07.2024, 17:35
@Leomax2211

Dann besprich dich mal mit deinem Arbeitgeber. Die sollten zumindest noch weitere Kontakte kennen.

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