Bekommt Teilzeitarbeitende Mutter Einkommens Freibetrag vom Jobcenter und U 25 Azubi Tochter Einkommens Freibetrag vom Jobcenter?


30.07.2024, 23:50

Möchte kein Geld von meiner Tochter ihrem Ausbildungsgehalt nehmen, möchte das sie Freude daran lernt Geld zu verdienen und sich an ihrer Ausbildung und ihrem Gehalt erfreut.

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Freibeträge auf Erwerbseinkommen gelten für jede Person die Erwerbseinkommen erzielt.


isomatte  01.08.2024, 21:05

Danke dir für deinen Stern !

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isomatte  09.08.2024, 19:50
@Sylvia123456

Bitteschön

Mittlerweile hat das Jobcenter es auf 538 Euro Brutto gleich Netto angeglichen, habe hier letztens einen Bescheid mit Berechnung gesehen.

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Sylvia123456 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 11:02
@isomatte

Ich danke dir von Herzen für die Info, ich warte auf den Änderungsbescheid diesbezüglich schon seit 5 Wochen, Dankeschön wirklich danke, es hilft mir so sehr das zu wissen. Liebe Grüße

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Sylvia123456 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 19:43

Vielen lieben Dank, für deine Antwort

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isomatte  31.07.2024, 21:01
@Sylvia123456

Noch etwas wichtiges !

Für Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind, gilt auf Erwerbseinkommen seit Juli 2023 der erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit noch 520 Euro Brutto gleich Netto.

Von der Nettovergütung darf also erst einmal bis zu 520 Euro nichts auf den Bedarf der Tochter angerechnet werden, hat sie dann für sich zur freien Verfügung.

Ist das Bruttoeinkommen oder Vergütung höher als 520 Euro im Monat, gelten darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, die kommen dann noch zum erhöhten Grundfreibetrag von 520 Euro Netto dazu.

Der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen bzw. Vergütung abgezogen und nur was dann noch an anrechenbarem Einkommen bleibt darf auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden.

Natürlich Kindergeld auch, solange das Kind es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde.

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Sylvia123456 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 10:19
@isomatte

Ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre wertvolle Antwort, herzlichsten Dank. Ganz liebe Grüße

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Es kommen bei jedem Leistungsempfänger die Freibeträge zur Anwendung, die ihm zustehen.

Zumindest sollt es so sein.

Bzw fällt mein Freibetrag weg, weil sie auch Anspruch auf den Freibetrag hat ?

Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Sylvia123456 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 19:44

Vielen lieben Dank, für deine Antwort.

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