Bekommt Ehepartner auch bürgergeld in dem Fall?

4 Antworten

Bei einem guten Vedienst vermutlich nicht:

https://www.buerger-geld.org/rechner/

Vielleicht besteht Wohngeldanspruch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Sie sind sich zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, die Rente wird als sonstiges Einkommen im Regelfall bis auf 30 Euro Versicherungspauschale auf den Bedarf angerechnet.

Das Erwerbseinkommen des Ehepartners wird um Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll bereinigt, die Freibeträge werden vom Bruttoeinkommen berechnet und dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht.

Was dann bleibt wäre das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen und das käme dann zur anrechenbaren Rente dazu.

Die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag, bis zu 538 Euro Brutto kommen 20 % Freibetrag dazu, also von 438 Euro = 87,60 Euro.

Dann bis zu 1000 Euro Brutto 30 % Freibetrag, dann von 462 Euro Brutto = 138,60 Euro und weitere 10 % Freibetrag bis zu 1200 Euro Brutto von 20 Euro.

Würde min. 1 minderjähriges Kind berücksichtigt werden müssen, dann wären es 10 % Freibetrag von 1000 Euro bis 1500 Euro Brutto.

Man käme also ohne Kind bei min. 1200 Euro Brutto auf einen derzeit max. Freibetrag von 346,20 Euro.

Diese 346,20 Euro kann der Partner von Nettoeinkommen abziehen, was dann bleibt wäre das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, dazu dann die Rente, abzüglich der min. 30 Euro Versicherungspauschale.

Der gesamte Bedarf liegt derzeit bei min.jeweils 506 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch die Hälfte der Warmmiete = Kopfanteil pro Person, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw.eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Ist das gesamte anrechenbare Einkommen höher als euer Gesamtbedarf, besteht kein Anspruch mehr auf eine Aufstockung.

wenn ein Ehepartner 

Das ist eine Lebensgemeinschaft, die dann auch als Bedarfsgemeinschaft behandelt wird.

Und darin bekommt nicht eine Person einzeln, sondern die gesamte Bedarfsgemeinschaft insgesamt basierend auf ALLEN Einkünften.
Wenn also einer gut verdient und damit die Einnahmen für beide hoch genug sind, werden keine Leistungen bewilligt.

Es wird der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft errechnet ... ist der eine Gutverdiener und der Andere liegt knapp unter dem Bürgergeldbetrag gibt es vermutlich nichts, weil der Besserverdiendende den Anderen unterstützen muss

Du kannst natürlich einen Antrag stellen, dann wird Alles durchgerechnet und Du bekommst einen Bescheid