Bekomme ich trotzdem lohn?

4 Antworten

Für die ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht im Allgemeinen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Heißt: Du bekommst nur die Zeit bezahlt, in der du auch gearbeitet hast.

Und Krankschreibung sollte man nur machen, wenn man auch wirklich krank ist.

würde ich trotzdem mein Gehalt bekommen?

In der Ausbildung gibt es kein Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung. Gehalt bekommen Angestellte.

angenommen ich würde mich für die restlichen 2 Wochen des Monats krankschreiben 

a) kannst du dich nicht krankschreiben - du bist kein Arzt. Du kannst dich höchstens krankschreiben lassen. Und da wäre die Frage -> wegen Was, wenn es keine gesundheitlichen Probleme gibt? Soll der Arzt dir ein Dokument aushändigen, in dem er eine falsche Diagnose stellt und so seine Zulassung aufs Spiel setzen?

b) Du bist seit 2 Wochen in der Ausbildung. Da steht dir die Fortzahlung im Krankheitsfall durch den Betrieb noch gar nicht zu. Das müsstest du dann von der Krankenkasse bekommen - ist natürlich deutlich weniger!

c) In der Probezeit hast du keine Kündigungsfristen. Wenn das Ausbildungsverhältnis ohnehin beendet werden soll und du die nächsten 2 Wochen schon nicht hingehen willst, warum dann nicht gleich fristlos kündigen?

aber werde entweder den Betrieb wechseln oder in ein anderes unternehmen gehen,

Du hast also noch gar keinen Plan, was dann passieren soll. Dann nutze die Zeit doch und suche nach einer anderen Stelle.....

Nein.

Die Wartezeit beträgt vier Wochen.

Einfach so krank schreiben geht natürlich gar nicht.

Entweder du bist krank oder gehst arbeiten

Wenn du krank bist bekommst du Lohnfortzahlung und danach Krankengeld