Bekomme ich noch Kindergeld diesen Monat?

2 Antworten

Für einen Anspruch auf Kindergeld ist es ausreichend, wenn an einem Tag des Monats die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung auch vor dem vertragsmäßigen Ablauf.

Ein Kindergeldanspruch für ein berufsbegleitendes Studium kann vorliegen, wenn das Studium ernsthaft und nachhaltig betrieben wird. In einer kindergeldrechtlichen(!) Zweitausbildung, kann eine erhebliche Erwerbstätigkeit anspruchsschädlich sein.

Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern und nicht das Kind selbst.

Bekomme ich diesen Monat noch das Kindergeld oder nicht?
Und bin ich noch Kindergeldberechtigt wenn ich berufsbegleitend Studiere?

Müssen die Anspruchsberechtigten mit der Familienkasse klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.