Bekomme ich eine Unbedenklichkeitserklärung von der Hochschule?
Hallo,
da ich mich im Juli entschieden habe mein Studium BWL (im ersten Semester) in München abzubrechen und ein neues Studium Umwelmonitoring (eine komplett neue Studienrichtung) in Dresden anzufangen, hat die Hochschule Dresden eine Bescheinigung meines Prüfungsamtes von der Hochschule München angefordert, dass ich keine Prüfung endgültig nicht bestanden habe. Ich habe aber an keiner Prüfung in München teilgenommen da ich ab Juli die Zeit genutzt habe mich auf mein Studium in Dresden vorzubereiten und mich um den Wohnplatzwechsel zu kümmern. Der Exmatrikulationsbescheid wurde am 06. Juli ausgestellt, läuft aber auf den 30.09.
Nun weiß ich nicht, ob das Auswirkungen für die Immatrikulation für das Studium in Dresden haben könnte, da ich nun extra für das Studium den Wohnplatz gewechselt habe und sehr motiviert bin Umwelt zu studieren, habe ich ein klein wenig Angst dass ich wegen der einen verpassten Prüfung in München nicht zugelassen werde.
Die Hochschule München hat mir bislang keine Antwort gegeben und die Hochschule Dresden besteht auf die Unbedenklichkeitserklärung..
DANKE für eure Hilfe!
3 Antworten
Du musst dir deswegen gar keine Gedanken machen.
Ein Problem entsteht nur wenn du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hättest(3. Versuch Durchgefallen). Da du aber gar keine Prüfungen geschrieben hast, kannst du somit auch nicht drei Mal durchgefallen sein.
Die ganze Angelegenheit ist bei dir also nur Formalitäten.
Du musst dir da meines Erachtens keine Sorgen machen. Die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Standard beim Hochschulwechsel und soll einfach sicherstellen, dass du nicht durch eine für das neue Studium relevante Prüfung endgültig durchgefallen bist - und damit rein formal zum Studium des neuen Studiengangs berechtigt bist.
Also, die Ausstellung kann etwas dauern, sollte aber kein Problem sein. Die Hochschule in München wird dir da auch keine Steine in den Weg legen.
Beste Grüße!
Das wird hoffentlich kein großer Kampf. Es ist ja eigentlich nur eine Formsache. Viel Erfolg beim neuen Studium!
Meines Erachtens kann die Ausstellung einer solchen Unbedenklichkeitsbescheinigung kein Problem sein. An sich ist das ja auch nur bei der Fortführung des gleichen oder eines eng verwandten Studiengangs erforderlich. Ich verstehe die Hochschule Dresden da nicht. Wende dich mal an die Zentrale Studienberatung der Hochschule München (notfalls auch an die der Hochschule Dresden). Die können das für dich abklären.
Danke für die Antwort. Ja das mache ich, ich hätte schon fast den Kopf in den Sand gesteckt, aber wenn ich so kleine Hürden nicht mal meistern könnte, dann wäre ich für das Studium wahrscheinlich eh nicht geeignet. Ich geb mein bestes den formellen Papierkampf zu gewinnen ;)
In Umweltstudiengängen gibt es oftmals auch ein oder mehrere Module zur Umweltökonomie. Vielleicht daher die Forderung nach der Bescheinigung aus Dresden.
Vielen Dank für die Antwort.
Das gibt mir Kraft für einen Studienplatz in meiner Lieblingsstadt weiter zu kämpfen :)