Bekomme ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Studium)?
Ich bin momentan an einer FH im 2. Semester eingeschrieben und will mich zum Wintersemester an einer anderen FH für einen anderen Studiengang einschreiben. Bisher habe ich in dem Studiengang in dem ich momentan bin nur eine Prüfung geschrieben, die aber nicht bestanden. Für den Wechsel muss ich zur Bewerbung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben. Die sagt ja nur aus ob man endgültig durch ein Modul gefallen ist und in diesem keine Prüfungen mehr schreiben darf. Kann es sein dass ich trotzdem keine Bescheinigung bekomme und nicht angenommen werden kann weil ich einmal durchgefallen bin?
Der Studiengang zu dem ich wechseln will ist an sich zulassungsfrei wenn man die Vorraussetzungen alle erfüllt
2 Antworten
Keine Sorge, das spielt keine Rolle. Wenn du keine Prüfung endgültig nicht bestanden hast, darfst du ein entsprechendes Studium aufnehmen.
Das ist ein formaler Akt, niemand wird anhand dessen deine grundsätzliche Studieneignung in Frage stellen. Schon gar nicht bei einem zulassungsfreien Studiengang.
Es könnte höchstens sein, dass du den Fehlversuch mitnimmst, wenn das gleiche oder ein sehr ähnliches Modul im neuen Studiengang auch vorkommt. Aber selbst das wird meines Erachtens eher selten gemacht.
Beste Grüße!
Die durchgefallene prüfung sollte kein problem darstellen aber.. also an der stelle des zulassungsamts hätte ich so meine bedenken, ob das studium das richtige für dich ist, wenn du in einem ganzen semester nur eine prüfung geschrieben hast, die du dann nicht einmal bestanden hast 🤔 ich weiß es jetzt nicht so genau (googlen könntest du es selbst), aber könnte das nicht auch eine rolle spielen? 🤔
Danke für deine Antwort :)
ja das mit den Prüfungen ist auch blöd gelaufen weil wir an der FH zwei Prüfungsblöcke haben und die erste Prüfung hatte ich im ersten geschrieben die anderen und hätte ich im zweiten gehabt. Sind aber alle ausgefallen wegen Corona