Bekomme ich Bafög obwohl ich nicht mehr zu Hause wohne?


18.11.2024, 16:35

Also wenn ich dann durchs Jugendamt in eine Wohngruppe komme ob ich weiterhin Bafög erhalten tue oder das nicht mehr bekomme?

4 Antworten

In einer Wohngruppe bekommst du alles gestellt bzw einen Geldbetrag (z.B. Kleidergeld) ausbezahlt. Dazu gibt es Taschengeld zur freien Verfügung.

Eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung und Bafög gleichzeitig geht nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

ja, du bekommst dann weiterhin Bafög. Aber, du musst mit deinem Einkommen für deinen Unterhalt sorgen. Bedeutet, Bafög, Halbwaisenrente und Kindergeld gehen dann ans Jugendamt und von denen bekommst du alles was du brauchst.

Vom Jugendamt bekommst du Kleidergeld, Unterkunft, Essen und notwendige Pflegeprodukte, ggf. Schulmaterial, Medikamente, etc. Dazu bekommst du ein Taschengeld je nach Alter gestaffelt. Wenn du einen Job machst und dafür Gehalt bekommst, dann darfst du das behalten.

Wenn es dir bei dem Gedanken mit dem Jugendamt und Wohngruppe vor allem ums Geld geht, dann wäre es sinnvoller zu warten bis du 18 bist und dann auszuziehen.

Du bekommst in der Regel sogar mehr wenn du eine eigene Wohnung hast

Mit 17 benötigst du die Erlaubnis der Eltern für den Auszug. Da du eine schulische Ausbildung machst und keine allgemeinbildende Schule mehr besuchst, würde dir auch BAföG zustehen, neben dem Kindergeld, welches sie dann an dich weiterleiten kann.

Nur welcher Vermieter nimmt schon gerne einen minderjährigen mittellosen Azubi auf?!

Da du noch minderjährig bist, solltest du dich zuerst an das Jugendamt wenden. Vielleicht lassen es die Gesamtumstände zu, dass du in einer Wohngruppe unterkommst.


k1mberl3 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 16:30

Wenn ich dann in eine Wohngruppe komme bekomme ich da weiterhin Bafög oder nicht mehr?

Kessie1  18.11.2024, 16:34
@k1mberl3

Auch in einer Wohngruppe wärst du BAföG berechtigt bei einer schulischen Ausbildung, da du nicht mehr bei einem Elternteil Zuhause lebst.

Nur dazu müsste man natürlich erstmal zum Jugendamt und schauen wie es dann weitergeht und ob es tatsächlich einen Platz für dich gibt oder was man dort generell zu deinem Fall sagt.