Bekomme ich Bafög obwohl ich nicht mehr zu Hause wohne?
Hallo Ich bin 17 Jahre alt und mache zurzeit eine Schulicheausbildung.
Ich möchte gerne zu Hause ausziehen weil meine Mutter Psychisch Krank ist und Ich damit als Kind schon zu kämpfen habe.
Jetzt wo ich Bafög bekomme nutzt sie mich nur aus und verlangt immer Geld von mir und Manipuliert mich Psychisch schon mein ganzes Leben.
Von Kindergeld und der Halbweisenrente sehe ich nichts wirklich außer für Essen.
Kleidung und Hygieneartikel muss ich alles vom Bafög mir selbst kaufen wenn ich mal nach 10€ Frage hatte sie nie was wir müssen immer auf jeden Cent schauen.
Und Ich wollt mal Fragen ob wenn ich zum Jugendamt gehe und dann in eine Wohngruppe gehe um endlich raus zu kommen aus der Situation immer noch Bafög bekomme obwohl ich nicht mehr zu Hause wohne?
Oder ob jemand noch andere Tipps hat was ich da machen kann.
Also wenn ich dann durchs Jugendamt in eine Wohngruppe komme ob ich weiterhin Bafög erhalten tue oder das nicht mehr bekomme?
4 Antworten
In einer Wohngruppe bekommst du alles gestellt bzw einen Geldbetrag (z.B. Kleidergeld) ausbezahlt. Dazu gibt es Taschengeld zur freien Verfügung.
Eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung und Bafög gleichzeitig geht nicht.
ja, du bekommst dann weiterhin Bafög. Aber, du musst mit deinem Einkommen für deinen Unterhalt sorgen. Bedeutet, Bafög, Halbwaisenrente und Kindergeld gehen dann ans Jugendamt und von denen bekommst du alles was du brauchst.
Vom Jugendamt bekommst du Kleidergeld, Unterkunft, Essen und notwendige Pflegeprodukte, ggf. Schulmaterial, Medikamente, etc. Dazu bekommst du ein Taschengeld je nach Alter gestaffelt. Wenn du einen Job machst und dafür Gehalt bekommst, dann darfst du das behalten.
Wenn es dir bei dem Gedanken mit dem Jugendamt und Wohngruppe vor allem ums Geld geht, dann wäre es sinnvoller zu warten bis du 18 bist und dann auszuziehen.
Du bekommst in der Regel sogar mehr wenn du eine eigene Wohnung hast
Mit 17 benötigst du die Erlaubnis der Eltern für den Auszug. Da du eine schulische Ausbildung machst und keine allgemeinbildende Schule mehr besuchst, würde dir auch BAföG zustehen, neben dem Kindergeld, welches sie dann an dich weiterleiten kann.
Nur welcher Vermieter nimmt schon gerne einen minderjährigen mittellosen Azubi auf?!
Da du noch minderjährig bist, solltest du dich zuerst an das Jugendamt wenden. Vielleicht lassen es die Gesamtumstände zu, dass du in einer Wohngruppe unterkommst.
Auch in einer Wohngruppe wärst du BAföG berechtigt bei einer schulischen Ausbildung, da du nicht mehr bei einem Elternteil Zuhause lebst.
Nur dazu müsste man natürlich erstmal zum Jugendamt und schauen wie es dann weitergeht und ob es tatsächlich einen Platz für dich gibt oder was man dort generell zu deinem Fall sagt.
Wenn ich dann in eine Wohngruppe komme bekomme ich da weiterhin Bafög oder nicht mehr?