Bekomm ich meinen Füherschein nicht wieder trotz erfolgreicher Mpu und aufbauseminar?

1 Antwort

Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du behauptest:

ich wurde vor knapp 1 1/2 jahren unter drogen einfluss am steuer erwischt. Mein Btmg verfahren dass eröffnet wurde , ist fallengelassen da ich nichts dabei hatte.
  • Strafbar ist das Fahren unter Drogeneinfluss. Und selbstverständlich wird ein zugelassenes Strafverfahren nicht deshalb eingestellt, weil der Proband keine weiteren Drogen dabei hatte.

Du behauptest:

Jedoch war bei mir vor knapp 4 Monaten eine Hausdurchsuchung wegen Bandenmäßigem drogenhandel in nicht geringer Menge und ich bin beschuldigter aber ohne Erhobene anklage.
  • Du solltest dich einfach darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen eine Haussuchung rechtlich möglich ist.

Bei gewerbsmäßigen Drogenhandel hat vor einer einem Zugriff durch die Polizei eine umfangreiche Observierung stattgefunden. So was ich zeitaufwendig und muss durch einen Richter abgesegnet werden. Dieser Beschluss wird dir vor einer Haussuchung übergeben. Schließlich wurdest du ja auch über den Grund informiert.

bei mir wurden keine Betäubungsmittel gefunden und eine Angeordnete Urinprobe am selbigen Tage war auch negativ.
  • Auch wenn man bei Drogen sichergestellt hätte, wäre die angeblich angeordnete Urinprobe wenig glaubhaft.

Begründung: Der Konsum von Drogen ist nicht strafbar. Somit fehlt zum eine die Rechtsgrundlage und zum anderen, ein vor Gereicht verwertbarer Messwert.

Ein Urin-Schnelltest vor Ort, kann lediglich auf den Konsum bestimmter Drogen hinweisen. Ein genauer Wert lässt sich jedoch nur durch eine Blutprobe feststellen.

Zusammenfassung:

  • Du bist unter Drogeneinfluss Auto gefahren. Das Strafverfahren wurde jedoch eingestellt, weil du keine weiteren Drogen dabei hattest.
  • Du bist Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren gegen die organisierte Kriminalität. Drogen werden bei einer richterlich angeordneten Haussuchung nicht gefunden. Ohne eine Rechtsgrundlage musst du einen Drogen-Schnell-Test machen, der jedoch selbst bei Zulässigkeit völlig umsonst - weil nicht verwertbar wäre.

Du behauptest:

trotzdem hat die Führerscheinstelle mir jetzt geschrieben dass solange dieses Verfahren läuft ich meinen Führerschein nicht zurückbekomme.
  • Leider hast du überhaupt nicht erwähnt, wann und weshalb dir der Lappen überhaupt angenommen wurde?

Von den Seminaren abzugrenzen ist die MPU. Diese wird eigenständig und unabhängig verordnet. Allerdings kann es in einigen Fällen vorkommen, dass Seminar und MPU verpflichtend durchgeführt werden müssen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Das ist besonders bei Wiederholungstaten oder schwerwiegenden Vergehen der Fall.

In solchen Fällen wurde der Führerschein jedoch entzogen und muss neu beantragt werden.

Voraussetzung für die Neuerteilung ist jedoch die Vorlage entsprechender Nachweise.

Du behauptest:

trotzdem hat die Führerscheinstelle mir jetzt geschrieben dass solange dieses Verfahren läuft ich meinen Führerschein nicht zurückbekomme.

Welches Verfahren meinst du?

  • Wer hat denn überhaupt die MPU, sowie das Aufbauseminar angeordnet - und weshalb?
dies verstehe ich nicht da ich erstens unschuldig in der Sache bin und zweitens es keinerlei Anzeichen für Konsum gab und ich auch keine Drogen besessen habe.
  • Wie kommt es, dass dir deine Anwältin den Sachverhalt nicht erklären kann?

Du behauptest:

trotzdem würde es mich interessieren ob jemand schonmal seinen Führerschein verloren/nicht wiederbekommen hat wegen Drogenhandels
  • Warum interessiert dich das. Bist du nicht unschuldig?

Meine persönliche Meinung ist:

Unwissenheit und das Versäumnis seine Kenntnislücken mit Basiswissen zu füllen, führen häufig zu Halbwahrheiten und Spekulationen.

Exakt das ist auch hier der Fall.

Aufbauseminar für Fahranfänger: Wann droht es?

Warum deine Geschichte nicht rund läuft, erfährst du hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/aufbauseminar/


LL744 
Beitragsersteller
 19.02.2024, 20:01

Ich merke ich habe Unnötige Informationen gegeben und manche sinnvolle weggelassen.

Grundsätzlich war meine Frage ob eine Beschuldigung wegen Cannabishandels ausreicht um eine Wiedererteilung des Führerscheins zu verhindern. Meine Anwälyin hat mir bereits erklärt dass dieses in meinem Fall eher unwahrscheinlich ist.

Trotzdem wollte ich hier von Leuten die möglicherweise eine ähnliche Problematik bereits erlebt haben deren Sicht bekommen.

Meine Frage war zu vage gestellt da es mir hier nur um den Führerschein geht und ich hierfür alle Auflagen die die FS angeordnet habe erfüllt habe und es nur um die Gewichtung der Beschuldigung geht.

du hast mir allgemeine Informationen gegeben die mir bereits bekannt waren daher hat mir deine Antwort nichts gebracht.

Vielleicht gibt es hier auch Leute die bereits beschuldigt waren des Drogenhandels und ob es für sie Führerschein technisch probleme gab.

Also brauch ich deine Informationen die mir alle bereits bekannt waren, zum Thema unwissenheit und halbwahrheiten, nicht.

Trotzdem Danke!

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heurekaforyou  19.02.2024, 21:16
@LL744
Ich merke ich habe Unnötige Informationen gegeben und manche sinnvolle weggelassen.

Du hast nicht nur etwa weggelassen, sondern erfundene Geschichten erzählt.

Das war deine erste Frage. Deshalb ein gut gemeinter Tipp. Das ist hier kein Lügen-Portal.

Daran ändert sich auch nichts, wenn man sich einfach wieder neu registriert und alles ein wenig anders erzählt.

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