bekannter Defekt bei Maus nach 1,5 Jahren - Garantiefall?

5 Antworten

die sog. beweislast-umkehr für die gesetzliche gewährleistung tritt bereits nach 6 monaten ein; bei einem hoch strapazierten gegenstand wie eine computermaus wirst du erhebliche probleme haben, den defekt als "ab werk vorhanden" deklarieren zu können.

wenn das teil bekannte haltbarkeitsprobleme hat, dann sollte man auf erfahrungen anderer hören oder ggf. einen vergleichstest beim kauf einer neuen heranziehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Antitroll1234  25.06.2024, 12:20
die sog. beweislast-umkehr für die gesetzliche gewährleistung tritt bereits nach 6 monaten ein; 

Seit 2022 nach 12 Monaten

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Hallo Waggo,

Ich war früher großer Fan von Logitech Mäusen, aber seit gut 10 Jahren halten die nur noch 6-18 Monate, nachdem ich 4x eine Maus innerhalb der Garantie zurück geben musste, hatte ich die Nase voll....

Ich kaufe jetzt keine Logitech Mäuse mehr.

Immer das selbe Problem: Die linke Maustaste geht nicht mehr und man kann kein Drag & Drop mehr machen.

Auf jeden Fall zu Saturn bringen, die Rechnung / Kaufbeleg hast Du noch?


Waggo89 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 13:12

wenn ich die bisherigen Kommentare der anderen richtig verstanden habe, habe ich nur noch Gewährleistung und müsste beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestand, oder?

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GandalfAwA  25.06.2024, 13:17
@Waggo89

Ich hab bisher immer bei Saturn mein Geld zurück bekommen ... versuch es auf jeden Fall wenn Du den Kaufbeleg hast. 🙏

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Was Ähnliches kenne ich von der Logitech Maus M705

Die nutze ich seit Jahren schon. Die hält ziemlich genau 18 Monate und dann geben die Tasten auf.

Ich bestelle mir dann immer eine neue bei Logitec bei Amazon und schicke nach ein paar Tagen die defekte zurück. Die letzten 5 Mal hat´s einwandfrei geklappt.

Wer geplantes Kaputtgehen liefert, soll damit nicht durchkommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du verwechselst Garantie und Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers.

Soweit ich weiß tritt nach dem ersten Jahr die Beweislastumkehr ein, heißt ich müsste bei Reklamation beweisen, dass der Fehler von Anfang an bestand, korrekt?

Bei einem Gewährleistungsfall, korrekt.

Die Maus hatte ich bei Saturn gekauft, würde ich mich dann an die wenden oder direkt an Logitech?

Ansprechpartner ist immer dein Händler.