Beim Vorstellungsgespräch soll ich erwähnen das ich eine Krankheit habe?

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Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich Epilepsie habe?

Viele Epilepsiekranke sind unsicher, ob sie ihre Krankheit dem Arbeitgeber mitteilen müssen. Und wenn man sich dazu entschließt, sie anzugeben: Sollte die Erkrankung im Bewerbungsschreiben oder erst im Vorstellungsgespräch erwähnt werden? Nicht zu Unrecht besteht die Befürchtung, allein die Erwähnung der Krankheit könne zur Ablehnung führen, oder der Arbeitgeber könne das Arbeitsverhältnis auflösen. In diesem Zusammenhang kann davon abgeraten werden, eine Krankheit bereits im Bewerbungsanschreiben zu erwähnen.

Befindet man sich im Vorstellungsgespräch mit dem zukünftigen Arbeitgeber, gibt es –je nach Sachverhalt- folgende Empfehlungen:

Arbeitgeber fragt nach Krankheiten:

Sie haben noch Anfälle

werden Sie im Einstellungsfragebogen oder beim Einstellungsgespräch direkt nach Krankheiten gefragt, müssen Sie die Epilepsie nur dann offenbaren, wenn trotz medikamentöser Behandlung Ihre Anfälle die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit erheblich beeinträchtigen, z. B. durch Fremd-/Selbstgefährdung, mögliche finanzielle Verluste durch Fehlprogrammierungen usw.

Anfälle, die ohne Auswirkungen auf die vorgesehene Tätigkeit sind, müssen im Vorstellungsgespräch oder im Personalfragebogen nicht angegeben werden. Zur groben Orientierung können Sie folgende Regel heranziehen: Die Gefährdung am Arbeitsplatz darf nicht größer sein als in der häuslichen Umgebung. Danach brauchen Sie Ihre Epilepsie in der Regel nicht anzugeben:

  • bei einfach fokalen Anfällen, die keine Bewusstseinsstörung und keine motorische, sensorische oder kognitive Behinderung zur Folge haben und bei denen keine Ausdehnung der Anfallssymptomatik und kein Übergang zu komplex-fokalen oder generalisierten Anfällen gegeben ist;

  • bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit;

  • wenn die Anfälle strikt an bestimmte Bedingungen geknüpft sind - wie z. B. an Schlafentzug, Alkoholkonsum oder akute Erkrankung (z. B. Fieber) und diese Bedingungen nicht mehr bestehen, so dass Anfälle am Arbeitsplatz sehr unwahrscheinlich sind. In solchen Fällen ist das Gefährdungsrisiko in der Regel so gering, dass man nicht von einer fehlenden Eignung für die meisten Tätigkeiten sprechen kann.

Allerdings gibt es Ausnahmen bei besonders gefährlichen Tätigkeiten. Wenn Sie sich zum Beispiel als LKW-Fahrer, Kranführer, Gerüstbauer oder für eine andere ähnliche Tätigkeit bewerben, müssen Sie bereits fünf Jahre ohne Medikamente anfallsfrei sein.

Sie sind anfallsfrei

Die Epilepsie muss nicht angegeben werden, wenn langfristig Anfallsfreiheit besteht. "langfristige Anfallsfreiheit" bedeutet, dass man zwei Jahre lang anfallsfrei ist. Näheres hierzu kann den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (BASt) entnommen werden, die auch für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit gelten.

Der Arbeitgeber fragt nicht nach Krankheiten

Auch wenn der Arbeitgeber nicht nach Krankheiten fragt, müssen Sie die Epilepsie angeben, wenn vorauszusehen ist, dass die Ausübung der in Aussicht gestellten Tätigkeit wegen der Epilepsie erheblich eingeschränkt oder gar unmöglich ist. Sie müssen dem Arbeitgeber aber nur solche Krankheitsinformationen geben, die im Hinblick auf die ausgeübten Tätigkeiten bedeutsam sind. Dass bedeutet, der Begriff „Epilepsie“ muss nicht genannt werden, wenn man es nicht möchte. Die zu erwartende Einschränkung kann durch andere Begriffe umschrieben werden.

Außerdem sollten Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Krankheit informieren, falls die Anfälle, die Nebenwirkungen der Medikamente oder andere im Zusammenhang mit der Epilepsie auftretenden Störungen (z. B. ausgeprägte Gedächtnis- oder Konzentrationsstörungen) die Arbeitsleistung und das Unfallrisiko erheblich beeinflussen.

Epilepsie ist grundsätzlich kein Hinderungsgrund für eine berufliche Tätigkeit. Die Interessen und Fähigkeiten spielen bei der Berufswahl eine ausschlaggebende Rolle. Bei vielen Patienten kann durch Medikamente eine dauerhafte Anfallsfreiheit erzielt werden.

Dieser Personenkreis benötigt aus gesundheitlichen Gründen in der Regel keine besonderen Hilfen zur Integration in das Berufsleben. Die Berufsgenossenschaft hat eine Broschüre (BGI 585) erstellt mit Empfehlungen zu den beruflichen Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie.Einige Berufe sind jedoch auch nach mehrjähriger Anfallsfreiheit nicht zu empfehlen. Dazu gehören Berufe mit Nacht- und Schichtarbeit, mit Absturzgefahr oder Berufe, für die ein Führerschein unbedingt erforderlich ist.

http://www.epilepsie-gut-behandeln.de/leben-mit-epilepsie/epilepsie-im-alltag/epilepsie-und-arbeit


Einen Nutzen hat das wohl nur, wenn man wegen der Krankheit als behindert eingestuft ist und daraus Vorteile (wie Kündigungsschutz) ableiten will. Die verfallen nämlich, wenn der AG nichts von der Behinderung weiss.

Sonst fällt mir kein Nutzen ein. Und der erwähnte dürfte auch gering sein, denn die wenigsten Unternehmer wollen Angestellte, die quasi unkündbar sind.

Du mußt es sogar erwähnen. Das ist nämlich eine Erkrankung die auf die Ausübung nahezu jeden Berufs erhebliche Auswirkungen haben kann. Wenn man es einfach verschweigt könnte das sogar die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung zur Folge haben.

Für welche Art von Job? Je nachdem kannst direkt wieder gehen sobald du das erzählt hast. Allerdings ist es auch enorm wichtig, da ein Epileptiker nicht alles machen darf. Beispielsweise beim Bedienen von Maschinen gibts Einschränkungen und beim Bedienen von Fahrzeugen sowieso.

Wenn du es erwähnst (was du machen solltest) ist es auch wichtig zu sagen wie lange du mittlerweile Anfallsfrei bist und wie stark ausgeprägt deine Epilepsie mittlerweile im Allgemeinen ist. Ob du Medikamente nimmst um allgemein Anfälle zu verhindern, etc.

Denn, was nützt es dir (und anderen Leuten) wenn du es verschweigst du dann mitten bei der Arbeit einen Anfall bekommst, womöglich dich und andere dabei verletzt bzw. einen enormen Sachschaden für die Firma verursachst da plötzlich eine wichtige Maschine unbeaufsichtigt und ungelenkt läuft.

Es gibt eben Erkrankungen, durch die man bestimtme Berufe nicht oder nur eingeschränkt ausüben kann/ darf.

Und Epilepsie ist eine dieser Erkrankungen/ Beeinträchtigungen


Albina1995 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 02:27

Und bin seit 9 Monate Anfalls frei

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Albina1995 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 02:19

Also als medizinische Fachangestellte

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Das kommt sehr darauf an um was für einen Job es sich handelt und ob die Krankheit irgendeine Auswirkungen auf den Job haben wird. Ich denke mal wenn Du in einem Büro arbeiten wirst, dann sollte es kein Problem sein und Du müsstest es nicht erwähnen. Aber wenn Du jetzt z.B. an einer Maschine arbeitest, dann ist es schon vom Gesetz her gar nicht erlaubt das Du solch einen Job als Epileptikerin ausübst.


Albina1995 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 02:22

Also als medizinische Fachangestellten

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