Vom Arbeitgeber in der Ausbildung gekündigt, wegen Krankheit, im neuen Lebenslauf erwähnen?
Hallo ich wurde von meinem Arbeitgeber wegen meiner Herzbeutelentzündung gekündigt, jetzt weis ich nicht ob ich es in meinem Lebenslauf erwähnen soll, da es sicherlich nicht gut im Bewerbungsgespräch ankommt bzw. beim neuen Arbeitgeber.
Soll ich meinem alten Arbeitsgeber im Lebenslauf erwähnen?
Wieso gekündigt ?
Krankheit
Während der Probezeit ?
Ja leider
4 Antworten
Ganz ehrlich? Wenn Du schon in der Probezeit rausgeflogen bist, dann erwähne das nicht in Deinem Lebenslauf. Das geht niemanden etwas an.
Schreibe etwas kreatives in Deinen Lebenslauf wie "Berufliche Findungsphase" oder etwas in der Art.
Im Vorstellungsgespräch und auf dem Lebenslauf haben Kündigungsgründe nichts zu suchen.
Doch leider wäre das ne zulässige Frage im Vorstellungsgespräch. Dh du darfst nicht lügen.
Dein Alter arbeitgeber darf diese Infos auch nicht weitergeben, da diese unter den Datenschutz fällt. Da es trotzdem versucht wird, hat man da wenig Einfluss drauf.
Deinen Lebenslauf fälschen darfst du auch nicht. Du kannst nicht einfach die Ausbildung weglassen, auch wenns nicht lange war. Hier riskierst du auch ne fristlose Kündigung.
Trotzdem hab keine Panik. Nicht alle Arbeitgeber sind A*löcher wie dein Ex Chef. Wenn er fragt, dann sag einfach die Wahrheit. Sag was du hattest. Für Krankheiten kann man nichts. Die meisten Chefs verstehen das auch und sagen dagegen nichts.
Eigentlich kann man einen Ausbildungsvertrag nicht wegen einer Krankheit kündigen, sondern nur außerordentlich, d.h. verhaltensbedingt.
Daher wäre eine solche Aussage eher unglaubwürdig....
Würde ich auch sagen ja, aber die Frage ist, ob der neue Arbeitgeber meinen alten Arbeitgeber über mich Informieren würde.
was man als Arbeitnehmer für Krankheiten hat geht keinen Arbeitgeber etwas an.
Aber die würden mich Fragen warum ich nur eine Kurze Zeit im Arbeitsverhältnis gewesen war
Dann kann man sagen, dass man krank war, aber nicht was man hatte.
Dürfen die rechtlich Wissen was ich hatte?
Nein, nicht wenn es für den Beruf nicht relevant ist. Wenn ein Dachdecker z.b. Schwindel hätte, dann müßte er es sagen.
Das ist noch in der Probezeit passiert