Beim Schwarzfahren erwischt und falsche Daten angegeben?

7 Antworten

§ 164Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes, § 4a des Anti-Doping-Gesetzes, § 35 des Konsumcannabisgesetzes oder § 26 des Medizinal-Cannabisgesetzes zu erlangen. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung - dejure.org

Ob sie "Deinen Freund" finden, steht auf einem anderen Blatt. Für die Dame, hoffe ich es.


Ausisrausis 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 08:59

Wird dann die Frau bestraft oder wie? Weil sie könnte ja noch Beweisen das sie das nicht war. Und wird man meinen Freund dann nicht finden durch die Busaufnahmen oder nicht? Und wenn er bestraft wird, wie weil er ist unter 18 aber schon strafmündig.

0
JochenOWL  11.07.2024, 10:28

@Superhasenmaus

Das hast du sehr gut erklärt - Danke dafür.

Der FS, also unser neues Mitglied, scheint ein sehr hilfsbereiter Mensch zu sein, weil er schon seine erste Frage nutzt, um für einen Freund zu fragen.....

Liebe Grüße

0

Das ist NICHT. Gut, du musst deine freundin sagen das sie zur Polizei muss und die daten ändert weil falls deine freundinn nicht zahlt kommt die Polizei VIELLEICHT zur nachbarin und es könnte sehr große Konsequenzen geben

Das ist nicht gut und irgend so ein Idiot hat auch mal meine Daten angegeben (Fahrradfahren ohne Licht) mit angedrohter Verzeigung.

Da so ziemlich nichts stimmte (Geburtstag, Staatsbürgerschaft, Name leicht abgeändert), war ich da schnell wieder aus dem Schneider, ist aber ärgerlich, vor Allem, wenn man eine saubere Weste braucht wegen Job oder Einbürgerung.

Dein Freund hat sich schlussendlich strafbar gemacht - ich bin in der Regel zurückhaltend mit meinen Urteilen und sehe vieles nicht so wild, aber wenn andere mit rein gezogen werden hört der Spass auf.

Wenn die Frau eine Anzeige macht, muss die Polizei ermitteln und wenn es Aufnahmen gibt, wird sie denen nachgehen


Ausisrausis 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 09:06

Er hatte halt zuerst einen anderen Nachnamen angegeben und eine andere Adresse, die gab es aber nicht und die Kontrolleure bemerkten das er log. Und da er Angst hatte und trotzdem keine Strafe wollte hat er seine alte Adresse angegeben und irgendeinen Nachnamen angegeben von der Person die da wohnt, weil er Angst hatte das die wissen wer alles dort wohnt.

0

Erklär deinem Freund, dass er sich seinen Eltern anvertrauen soll und er sich mit ihnen bei der Polizei stellt. Dann kommt er deutlich glimpflicher davon, als wenn die Polizei ihn ermittelt.

Mit den ganzen Daten, die er angegeben hat, ist es gut möglich, dass die Polizei ihn ermitteln kann.

Ein Freund, mutmaßlich männlich, gibt die Daten einer Nachbarin (weiblich) an?!

Das wird ja wohl gegenüber dem Kontrolleur und nicht der Polizei gewesen sein!

Man sieht sich im Leben immer zweimal. Insofern besser die nächsten Wochen nicht Bus fahren.


Ausisrausis 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 09:49

Nein er hat einfach nur den Nachnamen genommen

0