Erwischt beim Schwarzfahren?
Hallo, meine Freundin 16 wurde heute beim Schwarzfahren erwischt. Sie hat erstmal gelogen und meinte sie hat ihre Fahrkarte in der Portmanteau gehabt, die sie verloren hat. Als sie dann ausgestiegen ist, haben sie ihre Kontaktdaten etc gefragt und sie hat alles falsch eingegeben. Dann meinte der Kontrolleur, dass er die Daten überprüft indem er anruft und wenn sie falsch sind, die Polizei kommt, woraufhin sie zugegeben hat, dass es falsch ist und alles korrekt geschrieben hat. Der Polizist hat dann angerufen und alles bestätigt.
Kommt das in ihre Akte? Bzw. Wird sie angezeigt und extra Strafe bekommen?
5 Antworten
Es kommt wahrscheinlich zur Anzeige. Es ist das erschleichen einer Leistung. Das Verfahren wird in der Regel bei jugendlichen Ersttäter eingestellt. Wenn sie die Fahrkarte verloren hat, wäre das auch keine vorsätzliche Tat.
Die 60€, die die Verkehrsbetriebe zusätzlich auch einfordern muss sie nicht zahlen. In der Regel werden die Verkehrsbetriebe da zwar ziemlich borstig, gehen über Inkassobüros und drohen. Die 60€ sind aber gegenüber Jugendlichen eine unzulässige Vertragsstrafe. Hier muss man hart bleiben. Ich habe das mit meinen Kindern auch durchexerziert.
Wahrscheinlich schon. Aber zumindest war es nicht langweilig.
Naja wenn sie gesagt hat sie heißt Dielara aus Frankfurt, wohnt in der Frankfurter Straße und Frankfurt(Oder) am Main aber heißt Emily Strauß und kommt aus Stuttgart, wird dies nicht zurückverfolgbar sein.
Nein. Keine Anzeige - Kein Akteneintrag
Seit wann können die anrufen und das überprüfen lassen
Das ist Glück denn Schwarzfahren ist laut § 265a StGB eine Straftat und führt bei uns immer zur Anzeige.
Das hat er bei ihr gemacht und hat dann einen Zettel mit nach Hause gegeben, wo man den Betrag bis zu einem Monat bezahlen muss. Es waren so drei Männer und der hatte so mit einem schwarzen Telefon angerufen