Beim Kultusministerium Bayern "beschweren"?

7 Antworten

Ein Schulverweis ist ein Rechtsakt. Wenn du beim Kultusministerium rumheulst, bringt das rein gar nichts.Die sind da nicht für zuständig. Gegen einen Rechtsakt kannst du nur Rechtsmittel einlegen: D.h. erstmal Widerspruch einlegen und dann ggf.(sehr wahrscheinlich) einen Anwalt hinzuziehen.

Bevor du aber in einen Anwalt investierst, solltest du die Situation erst einmal anonym hier schildern. Denn nur weil du dich ungerecht behandelt fühlst, heißt das nicht, dass das ein Richter genauso sehen wird.

Im Gegenteil: Ich nehme eher an, dass der den Verweis aussprechende Schulleiter im Schulrecht wesentlich bewanderter ist als du, weswegen ich einen Erfolg tendenziell für unwahrscheinlich halte. Aber erzähl erst einmal detailliert, was passiert ist. Dann kann man dir hier mit einem Rat weiterhelfen.

LG
MCX

Das wird vermutlich nichts bringen, die stehen ja auf der gleichen Seite wie deine Schule. Vielleicht (wenn überhaupt) werden sie intern Rüffel verteilen, aber nach außen werden sie die Schule wohl eher verteidigen.

Ich würde eher auf einen Anwalt für Schulrecht setzen, auch wenn das natürlich etwas kosten wird. Aber das ist sicherlich eine der stärksten Waffen, die Du Dir zulegen kannst.

Beschweren kannst du dich immer, aber

ob du das jetzt als nicht gerechtfertig empfindest, kommt auf die Beweise an, welche die Schule vorlegt, denn umsonst wird sicher keiner von der Schule geschmissen.

Du wirst zu den jetzigen Beweisen von der Schule sicher belegbare Gegenbeweise vorlegen müssen und dann entscheidet sich, wer recht hat und wer nicht und nicht was man persönlich als ungerecht empfindet. 

"Beschweren" kannst du dich dort. Bringen wird das aber nichts.

Wir leben in einem "Rechtsstaat". Da gibt es grundsätzlich zwei Wege:

* den rechtlichen;

* den politischen;

* und natürlich den Weg des Geldes. Falls du oder deine Eltern genug davon haben, kann man versuchen, der Schule oder dem Schulleiter eine Tennishalle zu spendieren. Ich kenne einen Fall, in dem das tatsächlich geholfen hat. Die Schule bekam die Tennishalle, der Schüler wurde wieder aufgenommen und er und seine beiden Brüder bekamen trotz ihrer "Leistungen" ein hervorragendes Abschlusszeugnis. Einige Lehrer waren nicht glücklich darüber und haben sich beim bayerischen Kultusministerium "beschwert". Das hat die "Beschwerde" tatsächlich zur Kenntnis genommen und die nervenden Lehrer entsorgt.

Der rechtliche Weg: Ein Schulausschluss ist ein Verwaltungsakt. Also ist das örtlich zuständige Verwaltungsgericht zuständig. Ein guter Anwalt, der sich auf so etwas spezialisiert hat, wird den Prozess voraussichtlich gewinnen. Aber gute Profis sind teuer.

Der politische Weg: Ein Schreiben an alle Mitglieder des Schul- und bildungspolitischen Ausschuss des bayerischen Landtags. An alle. Und an Spänle selbst und seinen Staatsekretär Eisenreich. Nicht ans Ministerium. Sondern alle Schreiben ans Maximilianeum - den Bayerischen Landtag (Max-Planck-Straße 1, 81675 München).

Mit der kompletten Liste aller EmfängerInnen in der "An"-Zeile.

Dann wird dein Fall zum "Politikum".

Die Opposition kann - selbst in Bayern - die Regierung durch eine "Anfrage" im Landtag nerven.

Falls dein Schulausschluss tatsächlich völlig daneben war, wird das jemand gegen Spänle nutzen und ihn damit ärgern wollen. Und er wird dann froh sein, verkünden zu können, dass dein Fall längst von ihm zu deinen Gunsten geregelt wurde.

Falls dein Schulausschluss aber völlig zu Recht erfolgt ist, geht diese Strategie heftig nach hinten los. Medien usw...

Dann solltest du dir lieber einen guten Anwalt oder der Schule eine Tennishalle kaufen - falls sie die nicht schon dank eines Vorgängers von dir hat.

Wer arm ist, sollte besser spuren...

Liebe Grüße,

Tanja

"Kultusministerium Bayern"?

Ist das nicht ein bisschen zu wenig?
Dessen Antwort kannst du dir ja soundso ausmalen.

Solltest du nicht lieber gleich den UN-Menschenrechtsrat anrufen?

Darüber gäbe es dann nur noch das himmlische Gericht.
Klingt fern, ist aber für manche (ich weiß natürlich nicht, ob du zu diesen Gesegneten gehörst) doch ganz nah.
Das Praktische dabei: Es ist jederzeit erreichbar, und die Verfahrensdauer ist bisweilen erstaunlich kurz.


Sackbatscher912  05.04.2023, 12:11

Nein, die Bezirksregierung wäre hier richtig gewesen. Dort hab ich mich auch über einen Lehrer beschwert, der dann Stellung nehmen muss.

0