Beim Gebrauchtverkauf alten Vertrag mitgeben?
Hi, ich bin der 2. private Besitzer eines Fahrzeugs.
Angenommen, ich verkaufe das Fahrzeug wieder , muss ich dem neuen 3. Besitzer dann den alten Kaufvertrag von mir und dem 1. Besitzer mitgeben?
Und ist das aus Datenschutzgründen überhaupt erlaubt? Da steht noch die Adresse und der volle Name des 1. Besitzers mit Personalausweisnummer und so weiter.
5 Antworten
Die Erstellung einer aussagefähigen Historie eines Gebr. Fahrzeugen bringt durchaus Mehrwert gegenüber einem Fahrzeug das keine Historie hat.
Man sollte deine Hstorie ( Kopy ) erstellen und kann aus Datenschutzgründen die Personenbzogenen Daten . ev auch die Ankaufspreise auch Schwärzen wer das für erforderlich hält.. . Ich habe für jedes Fahrzeug einen getrennten Ordner angelegt in das alles was mit dem Fahrzeug zusammenhängt auch abgelegt wird incl aller rechnungen für Teile oder Reparaturen..
Dazu gehören auch selbst erstellte Nachweise über Wartungen und KD arbeiten die ich als KFZ Meister nach ablauf der Garantie selbst durchführe,.. und auch ins Wartungsheft natürlich eintrage.. da ich meine Fahrzeuge idR erst mit 400 tkm abgebe kommt da schon einiges zusammen und ist immer wieder intressannt da selbst mal reinzuschauen.
Reparaturen die ich selbst durchführe unterliegen trozdem einer Ersatzteilgarantie des Herstellers und haben schon manchen Euro eingespart.
Ich kanns nur empfehlen.. schreibe die Übergabe der Vollständigen Historie immer auch in den Kaufvertrag und habe zusätzlich elektronisch die gesammten Daten auch eingescannt.. auf einer DVD gebrannt..
So kann ich mmer nachweisen was wann mit dem Fahrzeug passiert ist oder gemacht wurde.. Joachim
nein- musst du nicht.
braucht auch niemand zu Interessieren
Nein, brauchst du nicht, würde ich auch nicht machen
Natürlich nicht. Es ist ein Vertrag zwischen dir und dem damaligen Verkäufer. Der geht keinen was an.
Nein, wozu auch.