Schenkungssteuer?
Guten Tag,
Meine Oma will mir einen Teil von ihrem Vermögen schenken. Es wären vorerst 20.000 da alles darüber versteuert werden muss (Enkel Freibetrag) . Meine Frage wäre ob ich in der Pflicht bin einen formlosen Brief ans Finanzamt zu verfassen über die schenkung?!
Danke
4 Antworten
Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, und Enkelkinder können immer noch 200.000 Euro steuerfrei erhalten. Die gleichen Freibeträge gelten auch für Schenkungen. Mit einem Unterschied: Diese Freibeträge kannst Du alle zehn Jahre erneut nutzen.
Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, muss das innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt mitteilen.
Wann musst Du das Finanzamt informieren?
Grundsätzlich müssen Erben das Finanzamt innerhalb von drei Monaten informieren, nachdem sie von der Erbschaft erfahren haben (§ 30 ErbStG). Wird Vermögen noch zu Lebzeiten verschenkt, muss dies sowohl der Beschenkte als auch der Schenker anzeigen. Dazu reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers oder Schenkenden (§ 35 ErbStG).
Folgende Angaben solltest Du übermitteln:
Vor- und Nachname, Beruf sowie Wohnung des Erblassers und des Erben,
Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Schenkung,
Gegenstand und Wert des Erbes oder der Schenkung,
Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge oder Vermächtnis,
Art des persönlichen Verhältnisses zum Erblasser oder Schenkenden, zum Beispiel der Verwandtschaftsgrad,
Informationen über Art, Wert und Zeitpunkt früherer Zuwendungen durch den Erblasser oder Schenkenden.
Es sind 200.000 Euro... Ja, muss an das Finanzamt gemeldet werden, soweit ich weiß bis 3 Monate nach Schenkung.
Der Freibetrag für Enkel beträgt 200.000 €. § 16 Abs. 1 Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz.
Denk dran, dass es den Freibetrag nur einmal für alle Schenkungen gibt, die innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums erfolgen.
Nein.
Stimmt, danke. Lese ich mir durch