Beihilfe Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Und zwar geht es um folgenden SV:
Mein Papa ist der Fahrzeughalter.
ich habe seit 3 Jahren einen Führerschein, bin wegen eines Seminars nach Bayern gefahren mit einem Arbeitskollegen( auch Freund) .
da die Fahrt 6 std beträgt fuhr ich natürlich solange wie ich konnte, doch der Beifahrer ( ein Freund ) hat immer wieder gesagt ,, lass mich fahren ich habe ein Führerschein,, und wollte ihn ganze Zeit nicht fahren lassen, ich habe ihn auch nach fuehrerschein gefragt, da meinte er dass er den zuhause hat und dass er schon seit Jahren fährt und selber bei der Bundeswehr war ( was ich auch weiß) und er dort den gemacht hätte. Irgendwann war ich etwas müde und habe dann nach mehrmaligen Nachfragen gesagt oke dann fahr, aber nicht lange .
nun wie es der Zufall wollte wurden wir von der Polizei angehalten, er hat denen vergewissert dass er einen Führerschein hatte; blieb die ganze Zeit bei deiner Behauptung dass er fuehrerschein hat , obwohl die Polizei bei der Behörde nachgefragt hatte: ich war mega geschockt dass er mich angelogen hat.
nun hat er einen Brief bekommen dass er wegen fahren ohne Fahrerlaubnis eine Anzeige bekommen hat.
meine frage; kriegt mein Papa ( kfz Halter ) was mit bzw wird er auch eine Anzeige bekommen, denn er war in dem Zeitraum in Marokko und hat mir das Auto überlassen ( wie immer )
und was bekomme ich für eine Strafe (Beifahrer ) ( bin 22)
mein Kollege (21) was mein Kollege bekommt ist mir egal
bitte um Antwort
8 Antworten
Mein Papa ist der Fahrzeughalter
er war in dem Zeitraum in Marokko und hat mir das Auto überlassen
Es wäre zunächst zu klären, wer tatsächlich der Fahrzeughalter ist, denn so einfach wie du das siehst, ist es nicht.
Das Auto ist auf deinen Vater zugelassen, was nicht heißt, dass er auch der Halter ist.
Nach einhelliger Auffassung ist Halter derjenige, der ein Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG 7 C 155.66 - BVerwGE 29, 136/137); dies können auch mehrere Personen zugleich sein (vgl. BGHZ 13, 351/355).
Bundesverwaltungsgericht, 20.02.1987 - 7 C 14/84.
Wenn sich dein Vater im Ausland befindet, stellt sich die Frage, ob wirklich er das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und wie er seine Verfügungsgewalt ausübt. Zahlt er die Tankrechnungen? Entscheidet er vor jeder Fahrt, ob du fahren darfst oder nicht?
Es sieht hier eher so aus, als ob du der Halter im rechtlichen Sinne wärst.
Durchaus möglich, dass er eine Vorladung bekommt, da schließlich ermittelt werden muss, wer der tatsächliche Halter im rechtlichen Sinne ist.
Nein, dein Vater wird nicht rechtlich belangt. Du hättest dir den Führerschein deines Kollegen natürlich zeigen lassen müssen, ehe du ihn hast fahren lassen. Aber auch da wird nicht allzuviel bei passieren, wenn du glaubhaft versicherst, dass der Kollege dich angelogen hat. Ich schätze man wird dich lediglich ermahnen.
Bei deinem Kollegen siehts dann schon anders aus, aber das ist dir ja, wie du schon sagtest egal
Unabhängig von dieser Führerscheingeschichte: Denk dran, dass man auch aus versicherungstechnischen Gründen das Auto nicht einfach von fremden Personen fahren lassen darf.
Oder ist dein Kollege bei der Kfz-Versicherung als Fahrer für dieses Fahrzeug eingetragen? Wohl kaum...
Sei froh, dass nicht noch ein Unfall passiert ist.
Ja wobei bei einem Unfall die Versicherung trotzdem zahlen würde aber das echt hat Regress zu nehmen bei dem Fahrer
Über die Brücke würde ich nicht gehen.
Ich bin keine Versicherungsexpertin, aber ich bin mir sicher, dass dem Halter von der Versicherungsseite ganz erhebliche finanzielle Nachteile entstehen, wenn man einen nicht eingetragenen Fahrer das Auto fahren lässt - und dann noch unter 25...
Google das mal. Da ist z. B. die Rede von Strafzahlungen in Höhe von 2 Jahresprämien etc.
Aber das nur bei einem unfall richtig , da kein Unfall passiert ist kann ich dies vergessen, oder
Ich denke ja.
Aber auch in dieser Hinsicht war das echt leichtsinnig. Hinweis für die Zukunft...
Ja das weiß ich und wurde selber ja getäuscht
Darum geht es nicht. Auch wenn er einen FS gehabt hätte, wäre er ein nicht eingetragener Fahrer gewesen.
Man lässt allgemein keine fremden Fahrer ans Steuer des Fahrzeugs.
Laut deiner Logik muss jeder Mechaniker, TÜV-Prüfer, Parkservice usw die Kundenautos schieben.
Für solche Schäden haftet die Werkstatt etc.
Die Versicherung fragt nach dem "regelmäßigen" Fahrern.
Das stimmt. Ich habe jetzt tatsächlich mal den Versicherungsvertreter unseres Vertrauens angerufen: Solche Schäden sind abgedeckt bei den meisten Versicherungen, es soll aber auch Versicherungen mit super-günstigem Tarif geben, die das nicht abdecken. Das glaube ich jetzt mal so.
Hm...ob du/dein Vater eine Strafe bekommst, weiß ich nicht.
Fakt ist: Du hast (obwohl du gefragt hast) jemanden fahren lassen, der dir nicht beweisen konnte, dass er einen Führerschein hat.
Möglich, dass dir dein "Gutglauben" zu Gute kommt, weiß ich aber nicht so.
Schaumal hier, vielleicht hilft das noch.
Fakt ist: Du hast (obwohl du gefragt hast) jemanden fahren lassen, der dir nicht beweisen konnte, dass er einen Führerschein hat.
Ah. Und bei einem Freund (d.h. kein Unbekannter), der im Fall einer Lüge mal primär selbst am Arsch wäre, ist man grundsätzlich verpflichtet, jedes Wort anzuzweifeln?
in dem Falle ja, du bist der Fahrzeugführer und musst sicherstellen, dass der anderen einen Schein hat, ansonsten darfst du ihm das Fahrzeug nicht geben.
Nein, deinen Vater sollte in dem Fall keinen schuld treffen.
Viel mehr hast du dich wegen Ermächtigen zum fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht.
Du hättest dir, so blöd das auch klingt, den Führerschein zeigen lassen müssen.
Im rechtlichen Sinne bist du der Halter des Fahrzeugs und dein Vater hat ausdrücklich DIR das Fahrzeug überlassen, nicht aber deinem Freund.
Oke aber bekommt mein Papa eine Vorladung oder wird da nix auf ihn zukommen? Bei meinen Kollegen der hat eine Vorladung bekommen
Während er in Marokko ist ( meist 1-2 Monate ) dann übernehme ich natürlich die tankrechnungen und zahle die Versicherung.
würde mein Vater eine Vorladung bekommen oder fällt da garnix auf mein Papa zurück?
lg