Bei wem darf die GEZ Gebühren verlangen?
Hallo zusammen,
mein Freund wohnt (wieder) mit seinen Eltern zusammen. Diese zahlen aber - anscheinend -keine GEZ Gebühren. Die GEZ hat sich nun schriftlich bei meinem Freund gemeldet, der hat das brav ausgefüllt und soll nun rückwirkend alle Kosten übernehmen. Er ist aber nicht der Wohnungseigentümer. Dürfen die sich das Geld nun von ihm holen?
Die Eltern haben 6 Jahre nicht bezahlt - Gründe sind mir unbekannt und mir persönlich auch völlig egal.
Er wohnt jetzt 1 1/2 Jahre wieder bei seinen Eltern.
ich weiß nicht ob es wichtig ist, aber Vater und Sohn tragen nicht den selben Nachnamen
Ich bin für jede Antwort die uns weiterhilft sehr dankbar
4 Antworten
Dein Freund muss nur für die letzten 1,5 Jahre zahlen. Es muss für jede Wohnung einmal bezahlt werden. Zahlungspflichtig ist jeder volljährige Bewohner.
Für die Zeit davor muss dein Freund nicht zahlen, da er ja woanders gewohnt hat. Das müsste er aber nachweisen, am besten mit einer Meldebescheinigung. Sollte er in der Zeit auch noch bei seinen Eltern gemeldet gewesen sein, hat er allerdings schlechte Karten.
Die GEZ muss pro Haushalt gezahlt werden, da ist es aber egal ob es der Haupt- oder der Nebenmieter zahlt. Aber einer muss zahlen.
In so einem Fall hat mir die Verbraucherzentrale sehr geholfen. Bei Anfragen und der ganzen Kommunikation ist der Briefkopf sehr hilfreich!
Jeder Wohnunhsinhaber ist beitragspflichtig, d.h. jeder, der in der Wohnung gemeldet ist oder der im Mietvertrag steht, § 2 Abs, 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag,
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf