Kann ich ins Gefängnis wegen Beleidigungen?

2 Antworten

Theoretisch ist eine Freiheisstrafe bei jeder Straftat möglich. Die einfache Beleidigung wird nach § 185 StGB "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe" bestraft.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Vorschrift des § 47 Abs. 1 StGB: Sie besagt, dass Freiheitsstrafen unter 6 Monaten nur im Ausnahmefall verhängt werden.

Um das zu verstehen, muss man sich klar machen, wie überhaupt eine Strafe festgelegt wird. Das Gericht bemisst die Strafe immer nach einem bestimmten Zeitraum. Das ist bei einer Freiheitsstrafe offensichtlich, sie wird schließlich nach Jahren und Monaten bemessen. Nicht ganz so offensichtlich ist es dagegen bei einer Geldstrafe. Auch hier legt das Gericht zunächst die Anzahl der Tagessätze fest, und danach dann die Höhe eines Tagessatzes. Multipliziert ergibt das dann die Geldstrafe.

Im Klartext bedeutet das: Das Gericht bewertet beispielsweise eine Tat also so "schlim", dass es eine Strafe in Höhe von drei Monaten Haft für angemessen hält. Umgerechnet in eine Geldstrafe wären das also 90 Tagessätze (die dann mit der Höhe des Tageseinkommens des Verurteilten multipliziert werden muss, um die Höhe der Geldstrafe zu erhalten). Da nach der oben genannten Vorschrift solch kurze Freiheitsstrafen nur im Ausnahmefall verhängt werden, würde der Angeklagte wohl eine Geldstrafe erhalten.

Hinzu kommt noch, dass Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren auch zur Bewährung ausgesetzt werden können. In diesen Fällen verhängt das Gericht also eine Haftstrafe, doch sie wird nicht vollzogen, solange sich der Verurteilte "bewährt".

In der Praxis wird eine vollzogene Haftstrafe für eine Beleidigung der absolute Ausnahmefall sein. In der Regel wird es maximal eine Geldstrafe geben oder das Verfahren wird schon vorher gegen eine Auflage eingestellt (d.h. ganz ohne Urteil). Wenn ganz viel zusammen kommt, kann es aber auch ausnahmsweise mal eine Freiheitsstrafe geben.

Kommt drauf wenn du die Person persönlich und nicht nur 1 Mal beleidigt hast kommst du nicht in knast aber Geldstrafe ist auf jeden Fall falls du auch noch nicht 18 bist vllt noch sozialstunden