Bei einem Mietshaus steht ein Schild= "Wenden und Parken verboten" und ein Besucher hat dort gewendet und wurde von der Besitzerin angezeigt. Gibt es Bußgeld?
Wie wird die Polizei/Ordnungsamt reagieren? Wird es dann eine Strafe für das Wenden geben?
7 Antworten
Das ist sehr unwahrscheinlich. Ein "Delikt" welches juristisch nicht unter das "öffentliche" Interesse fällt.
Eine Privatklage ginge wahrscheinlich aus wie das Hornberger Schießen: entweder wird das Verfahren eingestellt oder die Straße für den Verkehrssünder fällt nur gering aus und die Klägerin bleibt auf den Kosten des Verfahrens sitzen.
Alles in allem: wenig Aussicht auf Erfolg, dafür aber umso unerquicklicher.
Nein, kein Bußgeld, weil keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Es handelt sich ja nur um eine privat aufgestellte Verhaltensregel für das Grundstück.
Polizei/Ordnungsamt wird gar nichts machen.
Wie / bei wem hat sie das denn überhaupt angezeigt?
klar aber die wurde entweder nicht aufgenommen oder hinterher im runden Behälter eingeheftet
Da gibt es überhaupt nichts..... Wie schon geschrieben wurde ginge das nur auf einem privaten Weg. Und der wird wahrscheinlich nicht von Erfolg gekrönt sein.
Die Polizei/Ordnungsamt wird es relativ wenig jucken, da Privatgrundstück.
Da passiert gar nichts, ausser dass sich die Vermieterin noch mehr unliebsam macht.
Nein, Strafe eh nicht.
Sie könnte theoretisch Schadensersatz ansetzen.
Der ist aber praktisch auch 0.
Angeblich ist sie zur Polizei gefahren, um eine Anzeige aufzugeben.