Bei einem Mietshaus steht ein Schild= "Wenden und Parken verboten" und ein Besucher hat dort gewendet und wurde von der Besitzerin angezeigt. Gibt es Bußgeld?
Wie wird die Polizei/Ordnungsamt reagieren? Wird es dann eine Strafe für das Wenden geben?
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sterntaler927/1661660216558_nmmslarge__0_816_2448_2447_64089b091b8da3b5462cb34117f3b292.jpg?v=1661660217000)
Das ist sehr unwahrscheinlich. Ein "Delikt" welches juristisch nicht unter das "öffentliche" Interesse fällt.
Eine Privatklage ginge wahrscheinlich aus wie das Hornberger Schießen: entweder wird das Verfahren eingestellt oder die Straße für den Verkehrssünder fällt nur gering aus und die Klägerin bleibt auf den Kosten des Verfahrens sitzen.
Alles in allem: wenig Aussicht auf Erfolg, dafür aber umso unerquicklicher.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AlterHaudegen75/1670505266482_nmmslarge__0_0_459_459_dd1f4b25de72d0de383287adfccbb394.jpg?v=1670505267000)
Da gibt es überhaupt nichts..... Wie schon geschrieben wurde ginge das nur auf einem privaten Weg. Und der wird wahrscheinlich nicht von Erfolg gekrönt sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Polizei/Ordnungsamt wird es relativ wenig jucken, da Privatgrundstück.
Da passiert gar nichts, ausser dass sich die Vermieterin noch mehr unliebsam macht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AntonAntonsen/1514294826245_nmmslarge__0_0_180_180_7ec871f8619df475ece7f978ac159cc1.jpg?v=1514294826000)
Nein, kein Bußgeld, weil keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Es handelt sich ja nur um eine privat aufgestellte Verhaltensregel für das Grundstück.
Polizei/Ordnungsamt wird gar nichts machen.
Wie / bei wem hat sie das denn überhaupt angezeigt?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/newcomer/1444744096_nmmslarge.jpg?v=1444744096000)
klar aber die wurde entweder nicht aufgenommen oder hinterher im runden Behälter eingeheftet
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DernochDickere/1672662343024_nmmslarge__8_0_192_192_7d94cd2b5f3ca875818b585f2b4db612.jpg?v=1672662343000)
Nein, Strafe eh nicht.
Sie könnte theoretisch Schadensersatz ansetzen.
Der ist aber praktisch auch 0.
Angeblich ist sie zur Polizei gefahren, um eine Anzeige aufzugeben.