Bei Ebay als Arbeitsloser steuerfrei private Sachen verkaufen?

4 Antworten

Sobald Du aus Gewinnerzielungsabsicht handelst, muß ein Gewerbe angemeldet werden. Mit allen daraus resultierenden (Anzeige)Pflichten.

Dinge aus Deinem Privatbesitz, die Du nicht mehr benötigst, dürfen so veräußert werden.

Allerdings nicht zu häufig, sonst bekommen die Verkäufe einen gewerblichen Charakter und können dadurch meldepflcihtig werden.

Ganz einfach:
Dinge aus Privatbesitz kannst Du grundsätzlich steuerfrei verkaufen, solange das kein gewerblicher Handel ist - und der BGH zieht die Grenze für gewerblichen Handel bezüglich des Rückgaberechtes recht eng, die Finanzverwaltung orientiert sich eher an der Gewinnerzielungsabsicht; wer aber Sachen mit der Absicht kauft, diese wieder zu verkaufen, handelt immer gewerblich und da ist auch die Steuer sehr interessiert.

Sobald du Sachen Gewinnerzielend weiterverkaufst ist das Handeln und du benötigst ein Gewerbe.

So lange du nur aus eigenem Bestand verkaufst, ist das sowohl steuerlich als auch sozialrechtlich kein Problem (Vermögenstausch)

Sobald du aber auch einkaufst, und weiter verkaufst, ist das ein meldepflichtiges Gewerbe