Behinderung in Bewerbung erwähnen?
Ich bin zu 40% sehbehindert, sollte ich das im Anschreiben / Lebenslauf erwähnen?
Zwar trage ich einige Einschränkungen mit mir (wie keine Zulassung um einen Führerschein zu machen), was mich aber nur bedingt einschränkt.
Ich habe allerdings die Befürchtung, dass das eher (durch Vorurteile o.Ä.) zu einer Ablehnung der Bewerbung führen wird. Warum ich als einer von einigen abgelehnt wurde, überprüft ja niemand.
Deshalb würde ich das Ganze eher im Bewerbungsgespräch ansprechen, wie seht ihr das?
Schwerbehindertenausweis?
Ich bin dran, da sich mein Zustand chronisch verschlechtert. Allerdings bekommst du den idR erst ab 50%.
Kann man ab 30 % gleichstellen lassen ;-)
Vielen Dank, ich erkundige mich einmal.
6 Antworten
Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, eine Behinderung bei der Bewerbung mitzuteilen, wenn diese dich bei der direkten Ausübung der Tätigkeit nicht einschränkt oder zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit führt.
Wenn du sie in der Bewerbung nicht angibst, dann wirst du dort erstmal gleichberechtigt behandelt und nicht sofort aufgrund deiner Behinderung abgelehnt.
Ich würde sie aber dann direkt angeben, wenn es für das Vorstellungsgespräch an sich notwendig bzw. sinnvoll ist, z.B. weil du einen Rollstuhl nutzt und so den Personalern die Möglichkeit gibst einen barrierefreien Raum auszuwählen.
Aber spätestens im Vorstellungsgespräch solltest du sie ansprechen, da ein Verschweigen der Behinderung, welche im Nachhinein rauskommt, u.U. eine Kündigung zur Folge haben kann
Richtig. Deswegen schrieb ich ja auch "u.U." - also unter Umständen. Kommt die Behinderung in den ersten 6 Monaten raus, dann wird höchstwahrscheinlich eine Kündigung ausgesprochen.
Ich würde das nur erwähnen, wenn es berufsrelevant ist und dich in deiner Arbeit einschränkt oder du irgendwelche besonderen Hilfen brauchst.
Such dir am Besten eine Ausbildung, wo es nicht so wichtig ist.
Wenn du einen Ausweis hast bzw. gleichgestellt bist und dich im öffentlichen Dienst bewirbst, würde ich das auf jeden Fall sagen, denn da hast du bei gleicher Eignung bevorzugte Einstellung. Sofern du alle Qualifikationen erfüllst, muss man dich zum Vorstellungsgespräch einladen. Bitte nimm es aber nicht persönlich, wenn du bei manchen das Gefühl hast, dass das nur eine Zwangseinladung war. Das passiert.
Wenn du dich in der Privatwirtschaft bewirbst, würde ich das aber auch reinschreiben. Da spielst du von Anfang an mit offenen Karten und gerätst nicht an einem Arbeitgeber, der für dich kein Verständnis hat. Abgesehen davon müssen auch private Arbeitgeber, sofern sie mehr als 20 Mitarbeiter haben, Schwerbehinderte beschäftigen oder eine Abgleichsabgabe zahlen. Wie soll ein Betrieb sich die Abgleichsabgabe sparen, wenn der Bewerber/Mitarbeiter die Schwerbehinderung nicht erwähnt und somit der Arbeitgeber dem Versorgungsamt nicht belegen kann, dass keine Abgleichsabgabe zu zahlen ist.
Ich finde, man sollte das erwähnen.
Ich bin aber weder schwerbehindert noch einem gleichgestellt.
Solange du noch keinen hast, würde ich es nicht sagen. Aber du weißt schon, dass du bei einem GdB von mindestens 30 dich vom Arbeitsamt gleichstellen lassen kannst? Du hast die gleichen Vorzüge, nur der Sonderurlaub von 5 Tagen fällt weg.
Kommt darauf an, wo du arbeiten möchtest. Bei der Lufthansa oder als Lokführer wird das wohl dazu führen, dass du abgelehnt wirst
Meine Präferenz liegt auf einer Ausbildung zum Kaufmann. Alles andere wurde mir bereits aus dem Kopf geschlagen.
Also irgendwo im Büro ? Dann bewirb dich überzeugend ! Mit guter Auffasungsgabe und guten Deutsch-Noten .
Da gibt es dann auch weitere Hilfsmittel um den Monitor besser zu erfassen !
Ja, das solltest du erwähnen.
Außerdem werden Menschen mit Beeinträchtigung (solange es zu dem Job passt natürlich) gerne eingestellt, um die Quote zu erfüllen (oder um dem Menschen wirklich zu helfen - wer weiß das schon). (Sorry, dass ich das so sage).
Ich zähl aber nicht zur Quote weil ich offiziell nicht als schwerbehindert zähle. Außerdem werten viele Großkonzerne ihre Quoten künstlich mit Kooperationen mit Behindertenwerkstätten auf oder zahlen lieber Strafen.
Achso.. schade (für dich, denn als Schwerbehinderter hättest du bessere Chancen). Hört sich schrecklich an, ich weiß. Ich finds auch schrecklich!
Ich würde es trotzdem erwähnen direkt, weil spätestens beim Vorstellungsgespräch fällt es ja auf und so ersparst du dir das alles vielleicht direkt. Ich hoffe du findest einen passenden Job :)
Nein, als Schwerbehinderter hat man besch**** Chancen. Ich fände es super, wenn du Recht hättest, aber die Erfahrung ist eine komplett andere.
Aber lieber offiziell 'behindert' sein als nicht hätte ich jetzt gedacht oder?
Weil er ist ja jetzt 'nichts halbes, nichts ganzes'. Und Schwerbehinderte werden vielleicht hier oder da doch mal eher eingestellt. Aber ich weiß es nicht.. nur ne Vermutung. Vermutlich lieg ich da ganz falsch.
Eine Kündigung darf offiziell nicht ausgesprochen werden, sofern die ersten 6 Monate rum sind. Jedoch dürfte das Vertrauensverhältnis gestört sein.