Wenn du einen Ausweis hast bzw. gleichgestellt bist und dich im öffentlichen Dienst bewirbst, würde ich das auf jeden Fall sagen, denn da hast du bei gleicher Eignung bevorzugte Einstellung. Sofern du alle Qualifikationen erfüllst, muss man dich zum Vorstellungsgespräch einladen. Bitte nimm es aber nicht persönlich, wenn du bei manchen das Gefühl hast, dass das nur eine Zwangseinladung war. Das passiert.

Wenn du dich in der Privatwirtschaft bewirbst, würde ich das aber auch reinschreiben. Da spielst du von Anfang an mit offenen Karten und gerätst nicht an einem Arbeitgeber, der für dich kein Verständnis hat. Abgesehen davon müssen auch private Arbeitgeber, sofern sie mehr als 20 Mitarbeiter haben, Schwerbehinderte beschäftigen oder eine Abgleichsabgabe zahlen. Wie soll ein Betrieb sich die Abgleichsabgabe sparen, wenn der Bewerber/Mitarbeiter die Schwerbehinderung nicht erwähnt und somit der Arbeitgeber dem Versorgungsamt nicht belegen kann, dass keine Abgleichsabgabe zu zahlen ist.

Ich finde, man sollte das erwähnen.

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