Behindertenparkplatz mit Zeitbegrenzung?

5 Antworten

Einen zeitbegrenzten Behindertenparkplatz, der auch Nichtberechtigten offen stünde, gibt es nicht. Die Bedeutung der Beschilderung ist demzufolge, dass zwischen 8 und 20 Uhr Berechtigte dort maximal 3 Stunden parken dürfen, und außerhalb der Zeiten unbegrenzt. Nichtberechtigten ist das Parken dort zu keiner Zeit erlaubt.

Ein Behindertenparkplatz ist es rund um die Uhr, aber zwischen 20 Uhr und 8 Uhr darf ein Berechtigter (mit aG im Schwerbehindertenausweis) dort auch länger als 3h parken.

Nach 20 Uhr ist es ein normaler Parkplatz. Dann darf da jeder parken.

Der Behindertenparkplatz steht Behinderte mit Berechtigung von 8-20 Uhr für jeweils maximal drei Stunden Parkdauer zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeit ist es ein normaler Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum.

In der Zeit von 8-20Uhr darfst du da nicht parken. Ausserhalb dieser Zeiten schon.

Die 3 Stunden werden für die Parkdauer stehen. Womöglich mit Parkuhr (für die Berechtigten die dann 3h maximal da parken dürfen.)