Behält die Führerscheinstelle die B196-Bescheinigung, bei der Umschreibung des Führerscheins, ein?
Oder bekomme ich sie wieder ausgehändigt?
2 Antworten
Mit dem Ausbildungsnachweis beantragst Du einen neuen Führerschein, der Nachweis verbleibt bei der Führerscheinstelle in deiner Führerscheinakte.
Du hast den Nachweis nicht käuflich erworben, Du hast die Ausbildung bezahlt um den B196 zu erlangen, dies musst Du noch beantragen. Den Nachweis bekommst Du nicht zurück.
Mach dir doch eine Kopie wenn dir das Stück Papier so am Herzen liegt 🤷♂️
Betrachte es eher als eine Art Dienstleistung. Das ist wie mit dem Führerschein selbst. Er gehört dir nicht.
Du hast recht, aber ich darf trotzdem nach der Umschreibung meinen alten "Lappen" behalten. Weil der entwertet wird und dadurch den Dokumentcharakter verliert.
Ja, das ist eine Ausnahme, weil auch in den Behörden bekannt ist, dass die Menschen an ihren Dokumenten hängen. Dort würde er ohnehin nur entsorgt, wenn auch umwelt- und datenschutzgerecht. Und von dem Tag der Entwertung an gehört er dir dann auch.
Wofür willst du denn den Zettel behalten?
Falls die Mist bauen und den Eintrag vergessen. Dann brauch ich ja den Beweis, dass ich das erworben habe.
Der erste Fehler ist ja schon entstanden. Das Amt hat heute angerufen und gefragt, ob ich Anhänger oder 125er möchte. Die haben den falschen Vordruck und dort den falschen Eintrag.
Genau. Soweit weiß ich das auch bereits. Das sagt auch jede Seite im Netz, die sich damit befasst.
Aber den Ausbildungsnachweis habe ich mit meinem Geld "käuflich" erworben. Deshalb meine Frage, ob ich sie zurückbekomme.