Kann man den B196 Führerschein Erweiterung mit 24 schon anfangen?
Mein Kumpel ist 24 und möchte den B196 Führerschein machen um A1 zu erhalten 125ccm hat seit 2016 sein B Führerschein also schon mal viele Voraussetzunge erfüllt kann man es schon mit 24 anfangen er wird nächstes Jahr April 25
2 Antworten
kann man es schon mit 24 anfangen er wird nächstes Jahr April 25
Ja, dazu FeV §6b Abs.5:
(5) Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Antrag der Fahrerlaubnis mit SZ 196 kann ein halbes Jahr vor dem 25. Geburtstag gestellt werden.
Antrag der Fahrerlaubnis mit SZ 196 kann ein halbes Jahr vor dem 25. Geburtstag gestellt werden.
Sicher, dass die Halbjahresfrist hier gilt?
Laut §21 Abs 4 FeV kann der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Hier geht aber nicht um die Erteilung einer Fahrerlaubnis, sondern lediglich um die Eintragung einer Schlüsselzahl.
Rechtsgrundlage ist hier §6b FeV, wo es heißt, dass vorher eine Fahrerschulung zu absolvieren ist. Wann diese stattfinden soll bzw darf, steht dort allerdings nicht. Es heißt lediglich, dass der Zeitraum zwischen Abschluss der Schulung und Eintragung ein Jahr nicht übersteigen darf.
Somit dürfte er mit 23,5 die Schulung anfangen, sich ein halbes Jahr Zeit lassen, mit 24 die Bescheinigung erhalten und sie mit 25 vorlegen, somit wären alle Anforderungen aus §6b FeV erfüllt.
Okay habe ich gelesen aber mach doch gleich den A Führerschein dann kannst du alles fahren und nicht nur so ein Kleines Ding das dann keinen Spaß mehr macht