B196 Ausland neue Regel?
Führerschein b196 125er Motorrad auch im Ausland ?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerscheinklasse B, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Nein, und so lange es die Schlüsselzahl 196 gibt, wird das auch nicht passieren.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
Knochi1972
17.07.2024, 16:00
@ReeZe99
Darf ich fragen, was? Ich arbeite in einer Behörde und erfahre das eben aus dem Grund immer als letzter. 😄
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
§6b Abs 1 FeV:
(1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Regelungen der Anlage 3 bleiben unberührt. Die Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland.
Okay habe dazu was anderes gefunden aber danke