B196 Ausland neue Regel?

2 Antworten

Nein, und so lange es die Schlüsselzahl 196 gibt, wird das auch nicht passieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

ReeZe99 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 15:58

Okay habe dazu was anderes gefunden aber danke

Knochi1972  17.07.2024, 16:00
@ReeZe99

Darf ich fragen, was? Ich arbeite in einer Behörde und erfahre das eben aus dem Grund immer als letzter. 😄

§6b Abs 1 FeV:

(1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Regelungen der Anlage 3 bleiben unberührt. Die Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland.