Begleitperson 16,18 oder Erziehungsberechtigter?

3 Antworten

Es kommt auf die Regelungen des Veranstalters an. Bei vielen Veranstaltungen duerfen Sechzehnjaehrige bereits allein rein. Bei manchen geht das aber nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder einer personensorgeberechtigten Person und bei manchen geht es auch ueberhaupt nicht (selten).

Du musst dich also beim Veranstalter erkundigen. Schreibt der die Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Person vor, muss deine Mutter oder dein Vater dir einen sog. "Muttizettel" ausstellen, mit dem eine bestimmte (auf dem Zettel genau zu benennende) volljaehrige Person dazu ermaechtigt wird. Diese Person muss dann natuerlich auch mit kommen und dich waehrend der Veranstaltung beaufsichtigen. Deine Freundin kann das aber natuerlich nicht sein, weil sie noch nicht volljaehrig ist.

Viele Veranstalter halten auf ihren Websites entsprechende Formulare zum Download bereit. Schau dort mal nach.

Die Begleitperson muss mindestens 18 Jahre alt und von deinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ausgewählt sein.

Die Begleitperson muss mindestens volljährig sein. Minderjährigen kann die Aufsicht nicht übertragen werden.

Also mit deiner Mutter würde das gehen


Whoiscarla 
Fragesteller
 07.12.2022, 23:06

Denken sie das geht mit einer schriftlichem bescheinigung meiner mutter??

0