Begehe ich ein Ausbildungsvertragsbruch?
Moin Leute,
ich hatte im August letzten Jahres eine Ausbildung zum Kaufmann im Groß und Außenhandel angefangen.
In der Berufsschule haben wir ja auch im Verlaufe der Monate Klausuren geschrieben. Ich habe diese allerdings nicht vorgezeigt weil mein Ausbilder mich auch nie danach gefragt hat .
Auf die Ausbildungsnachweise habe ich natürlich immer drauf geschrieben das wir an dem Berufsschultag eine Klausur geschrieben haben.
Heute hatte ich mir aus Interesse mal meinen Ausbildungsvertrag angeschaut und gesehen das unter Paragraph 12 Sonstige Vereinbarungen steht „Der Auszubildende ist verpflichtet jedes Zeugnis, sowie Klausuren im Betrieb abzugeben. Zudem ist ein wöchentliches Berichtsheft zu führen“.
Jetzt ist die Frage ist das schlimm das ich die Klausuren nicht gezeigt habe bzw. habe ich einen Vetragsbruch begangen?
Danke für die Antworten im Voraus.
3 Antworten
„Der Auszubildende ist verpflichtet jedes Zeugnis, sowie Klausuren im Betrieb abzugeben. Zudem ist ein wöchentliches Berichtsheft zu führen“.
Diese Vereinbarung im Vertrag bildet die Grundlage dafür, dass der Betrieb jederzeit prüfen kann und darf, was Du so in der Schule machst. Als Vertragsbruch würde es gelten, wenn Du Dich bei Nachfragen weigern würdest, Zeugnis oder Klausurergebnisse vorzuzeigen.
Beachte: In dem Paragraphen ist die Frage "wann ist .... abzugeben?" nicht geregelt. Also würde ich es wie Du machen: Abwarten, bis der Betrieb auf Dich zukommt.
Jetzt ist die Frage ist das schlimm das ich die Klausuren nicht gezeigt habe bzw. habe ich einen Vetragsbruch begangen?
Wie es im Vertrag stand, hast du es verstoßen. Du bist am Arsch.
aber der Ausbilder weis ja das ich dir geschrieben habe
Jetzt ist die Frage ist das schlimm das ich die Klausuren nicht gezeigt habe bzw. habe ich einen Vetragsbruch begangen?
Du hast gegen deinen Ausbildungsvertrag verstoßen, ja.
Was soll das heißen?
Du hast eben gegen den Vertrag verstoßen.
Das heißt?