Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) noch nicht geschrieben/unterschreiben lassen?
Was wird mich nun erwarten?
Mein Prüfungsvorstehender ist zeitgleich mein Ausbilder und Betriebsleiter/Chef. Ja wahrlich, ich habe es nicht jeden Tag gemacht. Hätte ich eine 2. Chance bekommen?
5 Antworten
Das kommt darauf an, wie dein Ausbilder so tickt.
Ich habe in einer Woche, ganze drei Jahre nachgeschrieben. Hauptsache es war etwas gemacht. Warum bei der Prüfung sauber und ordentlich das Ende war, ist mir bis heute ein Rätsel. ;-)
Hallo.
Also wenn jeden Tag dasselbe gemacht wird schreibst du das trotzdem in das Berichtsheft, du kannst es ja etwas umstellen oder umformulieren, da wird keiner meckern.
Das ist äußerst wichtig, damit wenn in der Zukunft oder zur Prüfung mal etwas dran kommt was du nicht erklärt und gelernt bekommen hast, das du das nachweisen kannst. Der Grund liegt darin das man Nachweisen kann was man alles vermittelt bekommen hat und was eben nicht.
Zur Prüfung ist das ebenfalls wichtig, sonst kann es durchaus sein das du nicht zugelassen wirst.
Du solltest doch bitte auch nocheinmal auf deine Chef/Ausbilder zugehen und das mit ihm klären. Dazu ist wichtig zu wissen das die Berichtsheftführung durchaus auch als Arbeitszeit mit eingeplant werden kann-muss.
Moin,
hast du keine Unterschrift ist das dein Problem! Wenn dein Ausbilder unterschreibt ist er Verantwortlich! ( Und wenn dich dein Ausbilder dazu fragt: Er ist für die Ausbildungsinhalte verantwortlich! Das du deine eigene Ausbildung Qualifiziert leitest kann man dir nicht aufbürden!)
Ich habe unserem Meister damals auch mein Heft erst ein paar Wochen vor der Prüfung vorgelegt. Die Unterschrift ist Wichtig. (Und man hat mich auch lange Zeit das gleiche machen lassen!) ...
Grüße
In welchem Ausbildungsjahr bist du denn?
Also ich gebe meine Wochenberichte (mache auch oft die gleichen Tätigkeiten. Musste halt bissl umtexten oder was dazu schreiben) alle paar Monate ab. Meine Ausbilderin hat noch nie gemeckert.
Auch komisch, dass man dich noch nicht darauf angesprochen hat.
Spätestens wenn man dich zur AP anmeldwt, müssen die bis dato geschriebenen Berichte vorliegen, sonst kann man dich nicht anmelden.
Dann hat dein Ausbilder in ganzer Linie versagt. Da das Führen des Berichtsheftes in die Arbeitszeit gehört, hätte er es bemerken müssen. Somit werdet ihr aufeinander zugehen müssen und besprechen wie jetzt verfahren wird.