Befreiung von ARD/ZDF als Azubi?

6 Antworten

Du wirst nur befreit wenn du Leistungen vom Amt erhälst. Wie BAB oder BaföG.

Anonsten steht dir keine Befreiung zu.

Du hast einen Anspruch auf Befreiung, wenn du als Auszubildender Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 114, 115 Nr. 2 des SGB III oder nach dem Dritten Kapitel, Dritter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt SGB III bekommst oder Ausbildungsgeld nach den §§ 122 ff. SGB III. Du solltest dich also darum bemühen, eine dieser staatlichen Leistungen zu bekommen. Die Leistungen sind abhängig von deinem Einkommen und dem Einkommen und Vermögen deiner Eltern.

Solltest du einen ablehnenden Bescheid erhalten, so hast du immer noch eine Chance auf Befreiung aus besonderen Härtegründen, wenn nach der im Bescheid angestellten Berechnung, das Einkommen um nicht mehr als 17,49 € deinen Bedarf überschreitet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, leider nicht.

Du solltest BAB beantragen. Bekommst du das, bekommst du auch die Befreiung von der Rundfunk-Gebühr.

Hallo SunShine912,

wenn Du die Bedingungen, die Online geschrieben stehen, erfüllst, dann JA.

Ansonsten ist es wohl Kulanz.

Ich würde stets eine BEfreiung beantragen und am Ball bleiben.

Bild zum Beitrag

Ich würde den Dreck schon aus Prinzip nicht bezahlen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (ZDF, Rundfunkbeitrag, ARD)

Schon der erste Treffer bei Google offenbart folgendes: "Studierende mit eigener Wohnung müssen jeden Monat den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro zahlen. Nur BAföG-Empfänger/-innen können sich von der Beitragspflicht befreien lassen."