Befreiung vom Sportunterricht (GABl. NW.S. 183)?
Hallo,
Ich bin derzeit in der 11 Klasse ("EF") der Oberstufe einer Gesamtschule in NRW.
Ich mag den Sportunterricht aus verschiedensten Gründen nicht und will ihn vermeiden - Ich habe mir deshalb einen Erlass des Kultusministeriums zu diesem Thema durchgelesen https://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/schulsportentwicklung/pdf/12_-_52_Nr_31_.pdf.
Darin steht: "Wissenschaftlich, künstlerisch oder sportlich hochbegabte Schülerinnen und Schüler, die sich außerhalb der Schule in einer speziellen Ausbildung befinden, können zur besseren Ausbildung ihrer besonderen Fähigkeiten und Talente oder zur Vermeidung einer übermäßigen und möglicherweise gesundheitsgefährdenden Beanspruchung vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit werden."
Ich wurde 2018 für das "Leistung macht Schule" https://www.bmbf.de/de/leistung-macht-schule-3641.html. Programm ausgewählt und bearbeite seither regelmäßig mit einem Fachlehrer Material in meinem Themenbereich u.ä. - fällt diese "Initiative" unter die oben genannte "spezielle Ausbildung"?
Da ich keine weitere Definition dazu finden konnte, versuche ich hier mal mein Glück.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Einschätzungen (oder vielleicht sogar Wissen).
2 Antworten
Das kommt immer auf deine Schule drauf an. Manche Schulen sind kulant, andere wiederum nicht. Ich hatte damals in der Handelsschule eine Operation an meiner Nase. Ich konnte dann wählen ob ich in Turnen/Sport für das Ganzjahreszeugnis eine Note 3 oder ein B für Befreit bekomme. Ich wählte dann das B.
Wenn Du ein telentierter regionaler oder nationaler Spitzensportler wärst, könnte das auf Dich zutreffen, aber Du hast ja lediglich keinen Bock auf Sport.
Soweit ich das verstehe, bezieht sich der Beschluss auf Unterricht generell. Dass ich Sport wegfallen lassen würde wäre persönliche Präferenz und hätte nichts mit meinem Leistungsfach zu tun - Korrigiere mich, wenn ich das falsch sehe.